Stand: 1.3.2023
Das neue Hinweisgeberschutzgesetz ist am 25.2.2023 in Kraft getreten. Unternehmen mit mindestens 250 Beschäftigten haben nun 6 Monate lang Zeit, interne Meldekanäle und Verfahren für die Meldung von Verstößen gegen die im Gesetz angeführten Rechtsvorschriften einzurichten. Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten haben dafür bis 17.12.2023 Zeit.
Tipp: Prüfen Sie Angebote für Dienstleistungen betreffend interne Meldekanäle sorgfältig. Überstürzen Sie nichts.
Ein kostenloses Webinar mit RA Dr. Lukas Feiler von Baker McKenzie findet am 15.3.2023 von 14 bis 16 Uhr statt. Für die Zusendung der MS-Teams-Zugangsdaten sowie der Präsentation im Anschluss an die Veranstaltung bitten wir um Anmeldung unter