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FFG-Fördercall „Praktika für Schüler:innen“

Innovative Schülerpraktika in der Elektro- und Elektronikindustrie, gefördert durch FFG.
Der FFG-Fördercall „Praktika für Schüler:innen“ ist bereits seit 13.02.2024, 09:00 Uhr, und noch bis einschließlich 30.08.2024, 12:00 Uhr, geöffnet.
Monika Jeglitsch, neue Arbeitsrechtsexpertin im FEEI, im professionellen Porträt.

Mag. Monika Jeglitsch

Arbeitswelt & Bildung

jeglitsch@feei.at
+43/1/588 39-65

Die Praktikabörse ermöglicht es Schüler:innen in ganz Österreich, im Rahmen eines geförderten Sommerpraktikums Forschung, Technologie und Innovation hautnah zu erleben.
Die FFG-Praktikabörse ist online abrufbar: www.ffg.at/praktikaboerse

Wenn Sie noch auf der Suche nach Praktikant:innen sind, melden Sie sich bitte bei der FFG! Ihre Praktikumsbeschreibung wird im Zuge der Einreichung auf der Praktikabörse online gestellt.
Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) fördert Praktika für Schüler:innen mit 1.200 Euro pro Praktikum bei Vorliegen der relevanten Kriterien.

Die wesentlichsten Eckpunkte: 

Was wird gefördert?

  • Sommerpraktika für Schüler:innen ab 15 Jahren, die eine österreichische Schule besuchen bzw. vor Kurzem abgeschlossen haben (letztes Zeugnis nicht älter als 2023)
  • Praktika in allen naturwissenschaftlich-technischen Themen, auch zum Thema „AI for Green“:
    • in Naturwissenschaft und Technik – Forschung, Technologie und Innovation,
    • die mindestens 4 Wochen (26 Kalendertage) dauern
    • und im Zeitraum zwischen 1. Juni und 30. September 2024 stattfinden.
  • Quotenregelung: Mindestens 50 Prozent der genehmigten Praktika einer Organisation müssen an Schüler:innen nicht-technischer Schulen vergeben werden.

Wer darf einreichen?

  • Unternehmen, die Forschung & Entwicklung betreiben
  • Universitäten und Fachhochschulen
  • außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
  • alle Einreichenden mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Österreich

Die Einreichung erfolgt mittels kurzem Online-Antrag.

Für jedes Praktikum wird ein eigener Antrag angelegt. Zum schnellen Anlegen von neuen Anträgen gibt es im eCall die Funktion, einen Antrag zu duplizieren.

Welche Kriterien sind zu beachten?

  • FTI-Aktivitäten als Rahmen für das Praktikum in den Themen:
    • naturwissenschaftliche-technische Themen
    • „Al for Green“
  • direkte Mitarbeit, naturwissenschaftliche und technische Teilaufgaben der Praktikant:innen
  • hochwertige Betreuung (mindestens 25 Personenstunden pro Monat):
    Die Erstellung des freiwilligen Videos bzw. Reports kann in diesem Rahmen unterstützt werden.

Arbeitsverhältnis

  • Anstellung direkt bei der einreichenden Organisation
  • Beschäftigungsausmaß: mind. 28,5 Wochenstunden
  • Entlohnung: mind. 750 € Bruttomonatsgehalt

Ansprechpartner FFG: Praktika für Schüler:innen | FFG

Ausschreibungsleitfaden: Den Ausschreibungsleitfaden finden Sie untenstehend unter Downloads.

Hinweis auf die Abgeltungsregelungen gem KVEEI

Der FEEI weist darauf hin, dass laut KVEEI folgende Einstellungsmöglichkeiten vorgesehen sind:

  • Ferialpraktikum gemäß Abschnitt 6 Punkt 68 (EUR 767,66 bis EUR 1.378,76)
  • Pflichtpraktikum gemäß Abschnitt 6 Punkt 67 erster Absatz (EUR 1.020,16)
  • Ferialarbeitnehmer:in bzw. unechtes Praktikum: Einstufung nach den Beschäftigungsgruppendefinitionen gem Abschnitt 6 Pkt 12 KV EEI

Dies ist eine kurze Zusammenstellung der uns vorliegenden Informationen ohne jede Rechtsverbindlichkeit seitens FEEI.

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