Mit einer Novelle zum Arbeitsverfassungsgesetz, mit der die RL (EU) 2019/2121 umgesetzt wird, erfolgt die
- Anpassung des Rechts auf Mitbestimmung der Arbeitnehmer:innen in Gesellschaften, die aus grenzüberschreitenden Verschmelzungen hervorgehen, sowie
- Schaffung eines Rechts auf Mitbestimmung der Arbeitnehmer:innen in Gesellschaften, die aus grenzüberschreitenden Umwandlungen oder Spaltungen hervorgehen.
Allfällige Stellungnahmen bitte bis 9.2.2023 an bsiarbei@wko.at