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Europäische Kommission veröffentlicht Gas-Notfallpaket

Kristof Klikovits, BA, BSc

Energie
Umwelt & Nachhaltigkeit

klikovits@feei.at
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Am 20.Juli 2022 hat die Europäische Kommission ein Gas-Notfallpaket für den kommenden Winter mit dem Titel „Save Gas for a Safe Winter“ veröffentlicht. Damit will die EU für den Fall, dass russische Gaslieferung stark gedrosselt werden oder ganz ausbleiben, vorbereitet sein. Ziel ist es, den Gasverbrauch bereits jetzt zu senken und mit den damit erzielten Einsparungen die Gasspeicher für den Winter zu füllen. Somit sollen die Risiken und potenziellen Kosten für den Fall eines russischen Gaslieferstopps reduziert werden. Durch die weitere Diversifizierung der verwendeten Energieträger soll auch die europäische Energieversorgung insgesamt resilienter werden. Der Vorschlagsentwurf wurde am 26. Juli beim außerordentlichen Rat der EnergieministerInnen erörtert und angenommen.

Das Gas-Notfallpaket besteht aus zwei Teilen. Der erste Teil ist ein Legislativvorschlag, der rechtlich bindend ist. Hierbei handelt es sich um ein aus drei Stufen bestehendes Notfallsystem. Die erste Stufe würde mit der Annahme des Vorschlags in Kraft treten und setzt den Mitgliedsstaaten ein nicht verbindliches Ziel der Reduzierung der Gasnachfrage um 15% zwischen dem 1. August 2022 und dem 31. März 2023 vor, gemessen am durchschnittlichen Verbrauch der letzten 5 Jahre. Auch müssen die Mitgliedsstaaten ihre nationalen Notfallpläne bis Ende September 2022 aktualisieren und darlegen, wie sie das Ziel erreichen wollen. Die zweite Stufe sieht dann ein verbindliches Reduktionsziel vor, damit wichtige Einrichtungen eine gesicherte Versorgung erhalten können. Im Vergleich zum ersten Entwurf der Kommission sind dafür allerdings deutlich mehr Ausnahmemöglichkeiten vorgesehen. Auch die Hürden für die Einführung von verbindlichen Einsparzielen wurden erhöht. Letztere sollen nur vom Rat der Mitgliedstaaten und nicht von der EU-Kommission durchgesetzt werden können.

Konkret bedeutet das, dass ein Kommissionsvorschlag für verbindliche Einsparziele die Zustimmung einer Gruppe von 15 der 27 EU-Länder braucht. Außerdem müssten diese zusammen mindestens 65 Prozent der Gesamtbevölkerung der Union ausmachen.

Ausnahmeregelungen sollen beispielsweise vorsehen, dass Länder wie Malta, Zypern und Irland nicht zum Gassparen verpflichtet werden sollten, solange sie nicht direkt mit dem Gasverbundnetz eines anderen Mitgliedsstaats verbunden sind. Bei anderen Staaten wiederum sollen beispielsweise Anstrengungen zur Einspeicherung von Gas, eine drohende Stromkrise und der Verbrauch von Gas als Rohstoff etwa zur Erzeugung von Düngemitteln die verpflichtende Einsparmenge reduzieren können.

In der letzten Stufe können die Mitgliedsstaaten in einem Notfallszenario eine Anfrage für eine Solidaritäts-Versorgung stellen. Andere Mitgliedsstaaten wären dann unverbindlich angehalten, den betroffenen Mitgliedsstaaten mit Gaslieferungen zu Hilfe zu kommen.

Bei dem zweiten Teil des Gas-Notfallpakets handelt es sich um einen Plan zur Reduzierung der Gasnachfrage mit einer Reihe an Vorschlägen, mit denen sich die Mitgliedsstaaten vor einer Gasknappheit schützen können. Dabei werden von der Europäischen Kommission drei Aktionsschwerpunkte empfohlen: Der Umstieg von Gas auf alternative Energieträger, Anreize zur Verbrauchsreduzierung in der Industrie durch Marktinstrumente sowie Einsparungen beim Heizen und Kühlen.

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