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Verpflichtender Urlaubsverbrauch während Kurzarbeit

Uhr

Dr. Bernhard Gruber

Arbeitswelt & Bildung

gruber@feei.at
+43/1/588 39-56

Stand: 29.11.2021

Ausmaß
Seit Juli 2021 gibt es den verpflichtenden Urlaubsverbrauch immer dann, wenn die Kurzarbeit länger als 1 Monat dauert:

KUA länger als 1 Monat => mindestens 1 Woche Urlaub,
KUA länger als 3 Monate => mindestens 2 W. Urlaub,
KUA länger als 5 Monate => mindestens 3 W. Urlaub.
Ausnahme: Das Unternehmen weist nach, dass der Verbrauch nicht möglich war, weil einzelne Mitarbeitende keine ausreichenden Urlaubstage mehr offen hatten.

Zur Berechnung der „angefangenen 2 Monate Kurzarbeit“ durch das AMS: Hat die Kurzarbeit z.B. aufgrund des Lockdowns am 22.11.2021 begonnen, beginnt der 2. Monat am 23.12.2021

Wird zunächst z.B. nur für die Zeit des Lockdowns vom 22.11. bis 12.12.2021 Kurzarbeit beantragt, muss kein Urlaub verbraucht werden, weil die Kurzarbeit weniger als einen Monat dauert. Wird nach dem Lockdown weiterhin Kurzarbeit benötigt und deshalb unmittelbar anschließend nochmals Kurzarbeit beantragt, wird die Zeit der vorangegangenen Kurzarbeit nicht angerechnet; im obigen Beispiel beginnt also am 13.12.2021 neuerlich ein erster Kurzarbeitsmonat.

Monate ohne verrechnete Ausfallsstunden
… zählen nicht für die Berechnung des notwendigen Urlaubs. Konsumierter Urlaub wird jedoch gutgeschrieben, auch wenn gegenüber dem AMS keine Ausfallsstunden verrechnet werden. Wenn in einem Abrechnungsmonat keine Ausfallsstunden anfallen, ist dennoch eine Abrechnung für alle an der Kurzarbeit teilnehmenden Mitarbeitenden (Arbeitsstunden etc.) dem AMS zu übermitteln.

Urlaub in dieser Zeit ist auch einzutragen und damit erfasst. Werden dem AMS nur Leermeldungen übermittelt, muss der Urlaubsverbrauch gesondert nachgewiesen werden.

Kurzarbeitsbedingt ausfallende ganze Tage
Für Tage, an denen die Arbeit kurzarbeitsbedingt entfällt, gilt laut AMS:

Wenn jemand, der normalerweise eine 5 Tage-Woche hat, während der Kurzarbeit z.B. nur von Dienstag bis Donnerstag arbeitet, ist Urlaub für fünf Tage zu vereinbaren und für fünf Tage das volle Urlaubsentgelt zu zahlen; Kurzarbeitsbeihilfe steht für diese Woche nicht zu. Wurde nur Urlaub für Dienstag bis Donnerstag vereinbart, wird die Kurzarbeitsbeihilfe für Montag und Freitag zurückgefordert.

Ist jemand wegen Urlaubs die ganze Woche nicht im Betrieb, ist also die ganze Woche als Urlaubswoche in der Abrechnung gegenüber dem AMS auszuweisen (nicht nur die Arbeitstage).

Wurden irrtümlich nur die Arbeitstage als Urlaubstage (im Beispiel Dienstag bis Donnerstag) in der Abrechnung gegenüber dem AMS angegeben, kann dieser Fehler (bis zur Prüfung der widmungsgemäßen Verwendung) über eine verbesserte Abrechnung korrigiert werden.

Folgen bei zu wenig Urlaubsverbrauch
Wird zu wenig Urlaub verbraucht, ist die zu viel erhaltene Kurzarbeitsbeihilfe im entsprechenden Ausmaß zurückzuzahlen bzw. wird diese in der letzten Monatsabrechnung abgezogen.

Kann der Betrieb nachweisen, dass weniger Urlaubsverbrauch korrekt angesetzt wurde, wird die Differenz im Zuge der Prüfung der widmungsgemäßen Verwendung wieder rückerstattet.

 

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