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Aufenthaltstitel „Grenzgänger“ ab 1.12.2025

Ein antikes Gebäude mit Säulen und Skulpturen, Blick nach oben, Wolken im Himmel.
Mag. Monika Jeglitsch, Arbeitswelt & Bildung

Mag. Monika Jeglitsch

Arbeitswelt & Bildung

jeglitsch@feei.at
+43/1/588 39-65

Dr. Bernhard Gruber, Arbeitswelt & Bildung

Dr. Bernhard Gruber

Arbeitswelt & Bildung

gruber@feei.at
+43/1/588 39-56

Ab Dezember gibt es einen eigenen Aufenthaltstitel „Grenzgänger“ für Drittstaatsangehörige, die regelmäßig in Österreich arbeiten, ohne hier einen Wohnsitz zu begründen. Die Voraussetzungen für die Erlangung des neuen Aufenthaltstitels sind:

  • Daueraufenthaltstitel eines Nachbarstaates,
  • Arbeitsvertrag mit einem österreichischen Unternehmen und einer Bestätigung des AMS, dass die Voraussetzungen für eine Beschäftigung in Österreich vorliegen.

Dieser Aufenthaltstitel kann für sechs bis zwölf Monate ausgestellt werden.

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