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Asyl- und Migrationspakt-Anpassungsgesetz

Die österreichische Nationalbank mit Flagge vor blauem Himmel.
Monika Jeglitsch, neue Arbeitsrechtsexpertin im FEEI, im professionellen Porträt.

Mag. Monika Jeglitsch

Arbeitswelt & Bildung

jeglitsch@feei.at
+43/1/588 39-65

Der Mann in Anzug vor moderner technischer Hintergrund, professionell, seriös.

Dr. Bernhard Gruber

Arbeitswelt & Bildung

gruber@feei.at
+43/1/588 39-56

Im Rahmen des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) ist der Asyl- und Migrationspakt am 11. Juni 2024 in Kraft getreten. Er umfasst elf Rechtsakte (zehn Verordnungen und eine Richtlinie). Diese europäischen Rechtsakte sind auf nationaler Ebene bis Juni 2026 umzusetzen bzw. ab diesem Zeitpunkt anzuwenden.

Unter anderem sollen im AuslBG notwendige Änderungen aufgrund der Aufnahmerichtlinie in § 4 Abs. 1 vorgenommen werden. Zudem sollen die Bestimmungen der Rahmenrichtlinie zum Arbeitgeberwechsel (Art. 11 Abs. 2 und 3) und für den Fall der Arbeitslosigkeit (Art. 11 Abs. 4 und 6) für jene Fälle einer kombinierten Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis umgesetzt werden, in die das Arbeitsmarktservice eingebunden ist. Die Umsetzung soll dabei im Wesentlichen jener im NAG entsprechen.

Allfällige Stellungnahmen bitte bis Donnerstag, 29.1.2026, an bsiarbei@wko.at.

 

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