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Energieeffizienzgesetz

Dr. Manfred Müllner

Umwelt & Nachhaltigkeit

muellner@feei.at
+43/1/588 39-20

So sparen wir in Zukunft Energie
Moderne Gesellschaften sind abhängig von Energie. Da das fossile Energiezeitalter ein Ablaufdatum hat, braucht es nicht nur den Umstieg auf erneuerbare Energieformen, sondern auch eine Reduktion des Verbrauchs. Energieeffizienz ist der Schlüssel zur Energiewende. Als größter Arbeitgeber verbraucht der Unternehmenssektor in Österreich 43% der Endenergie, 32% entfallen auf den Verkehr und 25% auf die privaten Haushalte. Insbesondere bei Haushaltsgeräten sind durch Regularien, wie die EU-Ökodesign-Richtlinie, in den letzten Jahren gewaltige Verbesserungen gelungen. Durch die thermische Sanierungsoffensive steigt die Energieeffizienz der Gebäudehüllen sukzessive. Österreich setzt mit dem am 1. Jänner 2015 in Kraft getretenen Energieeffizienzgesetz (EEffG) die EU-Richtlinie 2012/27/EG in nationales Recht um. Eines der zentralen Ziele ist, die Versorgungssicherheit durch weiter steigende Effizienz zu erhöhen. Der Endenergieverbrauch pro Jahr soll 2020 bei 1050 Petajoules stabilisiert werden.

Das Energieeffizienzgesetz im Detail
Durch das Gesetz wurden Energielieferanten und Großunternehmen umfassend in die Pflicht genommen. Energielieferanten wurden daher durch das EEffG zu Einsparungen im Umfang von 0,6%des jeweiligen Vorjahresverbrauchs gezwungen, 40% davon direkt bei Haushalten. Mit gutem Beispiel voran gehen wollte auch der Bund, der bei seinen Gebäuden – vom Museum bis zur Volksschule – eine jährliche Sanierungsrate von drei Prozent erreichen will. Energieverbrauchende Unternehmen ab 250 Beschäftigten sind zwar nicht zu Einsparungsmaßnahmen, sehr wohl aber zum Monitoring bzw. Energiemanagement „verpflichtet“. Konkret bedeutet das, dass sie alle vier Jahre ein Energieaudit durchführen oder einem zertifizierten Energie- oder Umweltmanagementsystem nachkommen müssen. Energielieferanten müssen 40% der Maßnahmen zur Einsparung im Haushaltsbereich setzen. Wer die Ziele nicht erreicht, kann sich mit einer Ausgleichszahlung frei kaufen – oder aber auch durch den Erwerb von Energieeffizienzzertifikaten. Die im Verpflichtungszeitraum 2015 bis 2020 gesetzten Maßnahmen können quasi an der Börse gehandelt werden. Unternehmen und Haushalte, die vom Gesetz nicht betroffen sind, haben die Möglichkeit, Einsparmaßnahmen an Dritte zu verkaufen – etwa an die verpflichteten Energielieferanten.

Aktuell wird an einer Modernisierung des Energieeffizienzgesetzes gearbeitet. Der Abschluss des Evaluierungsprozesses und die Präsentation der Ergebnisse sind für Juni 2019 geplant, die Umsetzung (Begutachtung, Verhandlungen) für das 2. Halbjahr 2019.

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