News

Verwendung von Diisocyanaten

Dr. Bernhard Gruber

Arbeitswelt & Bildung

gruber@feei.at
+43/1/588 39-56

Stand: 20.5.2022

Das Inverkehrbringen und die Verwendung von Diisocyanaten in der EU wird beschränkt. Neue Verpflichtungen werden damit wirksam. Insbesondere ist ab dem 24.8.2023 vor einer industriellen oder gewerblichen Verwendung von Diisocyanaten eine entsprechende Schulung erfolgreich zu absolvieren.

In einem Leitfaden sind die wesentlichen Neuerungen der Beschränkung zusammengefasst.

Weitere Artikel

Seminar

Jahrestagung Arbeits- und Sozialrecht

Arbeitswelt & Bildung

Kostenloser Grippe- und COVID-19-Impfstoff für Unternehmen

Arbeitswelt & Bildung

Das Informationsfreiheitsgesetz 2025

Arbeitswelt & Bildung

Rekrutierung von Pensionist:innen

Arbeitswelt & Bildung

Mentoring für Migrant:innen

Arbeitswelt & Bildung

Wiedereingliederungsteilzeit – Unterstützung durch fit2work

Arbeitswelt & Bildung

Kollektivvertrag 2025 – Informationen und Dokumente

Arbeitswelt & Bildung

Geplante Neuerungen für freie Dienstnehmer ab 2026

Arbeitswelt & Bildung

Mindestlöhne- und gehälter 1.5.2025

Arbeitswelt & Bildung

Feiertagsarbeitsentgelt steuerpflichtig