Informations­artikelNews

Sozialplan

Mann unterschreibt
Abfertigungen als Betriebsausgaben

Mag. Monika Jeglitsch

Arbeitswelt & Bildung

jeglitsch@feei.at
+43/1/588 39-65

Dr. Bernhard Gruber

Arbeitswelt & Bildung

gruber@feei.at
+43/1/588 39-56

Alle nach dem 31.12.2022 im Rahmen von Sozialplänen geleisteten Abfertigungen können betraglich unbegrenzt als Betriebsausgaben geltend gemacht werden.

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