Alle nach dem 31.12.2022 im Rahmen von Sozialplänen geleisteten Abfertigungen können betraglich unbegrenzt als Betriebsausgaben geltend gemacht werden.
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Alle nach dem 31.12.2022 im Rahmen von Sozialplänen geleisteten Abfertigungen können betraglich unbegrenzt als Betriebsausgaben geltend gemacht werden.
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