Barrierefreiheitserklärung
Wir sind bemüht, unsere Webseite im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ABl. L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website: www.feei.at
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.2“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
Farbkontraste:
Auf einzelnen Seiten und Komponenten entsprechen die Kontraste zwischen Text bzw. Bedienelementen und Hintergrund nicht durchgehend den Anforderungen. Insbesondere hellblaue Texte oder Bedienelemente auf weißem bzw. grauem Hintergrund erreichen nicht immer das erforderliche Mindestkontrastverhältnis. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.4.3 (Kontrast Minimum) nicht vollständig erfüllt. Die Farben wurden aus Designgründen vorerst beibehalten.
Alternativtexte für Bilder und grafische Elemente:
Für Bilder wurden automatische Alternativtexte generiert. Einzelne Bilder, insbesondere Personenbilder oder grafische Inhalte, können jedoch noch nicht ausreichend beschreibende Alternativtexte enthalten. Dadurch sind Bildinformationen für Screenreader-Nutzer:innen unter Umständen nicht vollständig zugänglich. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.1.1 (Nicht-Text-Inhalt) teilweise nicht erfüllt. Die Alternativtexte werden bei Bedarf redaktionell nachbearbeitet.
Übersichten, Grids und Slider:
Für Übersichten und Slider werden auf der Website Komponenten wie Swiper und WP Grid Builder eingesetzt. Diese Komponenten sind nicht in allen Fällen vollständig barrierefrei; assistive Technologien können teilweise irrelevante Informationen ausgeben. Bei mehrzeiligen Slidern wird der Fokuszustand beim Navigieren mit der Tastatur nicht immer korrekt sichtbar dargestellt, auch wenn die Inhalte grundsätzlich per Tabulator-Taste erreichbar sind. Dadurch sind die WCAG-Erfolgskriterien 1.3.1 (Info und Beziehungen), 2.4.7 (Fokus sichtbar) und 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) teilweise nicht vollständig erfüllt.
b) Unverhältnismäßige Belastung
Aufgezeichnete Videos und YouTube-Videos:
Bei einzelnen aufgezeichneten Videos, Audiodateien und auf YouTube veröffentlichten Videos stehen Audiobeschreibungen oder vollständige textuelle Alternativen derzeit nicht durchgehend zur Verfügung. Dadurch sind bestimmte visuelle bzw. gesprochene Inhalte nicht für alle Nutzer:innen vollständig zugänglich. Betroffen sind insbesondere die WCAG-Erfolgskriterien 1.2.3 (Audiodeskription oder Medienalternative) und 1.2.5 (Audiodeskription aufgezeichnet). Eine vollständige nachträgliche Anpassung stellt derzeit eine unverhältnismäßige Belastung dar.
PDF-Dokumente:
Viele PDF-Dokumente auf der Website sind derzeit nicht durchgehend barrierefrei verfügbar. Dadurch können Inhalte in PDF-Dateien für Nutzer:innen assistiver Technologien nur eingeschränkt zugänglich sein. Wir arbeiten laufend an der Verbesserung der barrierefreien Bereitstellung von PDF-Dateien. Bei Bedarf kann ein bestimmtes PDF-Dokument in barrierefreier Form angefragt werden.
Externe eingebundene Inhalte:
Einzelne Inhalte werden über externe Dienste eingebunden, zum Beispiel Newsletter-Formulare oder Kartenanwendungen. Die barrierefreie technische Ausgestaltung dieser externen Inhalte liegt nur eingeschränkt im Einflussbereich der Website-Betreiberin. Eine vollständige Anpassung dieser Inhalte stellt derzeit eine unverhältnismäßige Belastung dar.
c) Inhalte außerhalb des Anwendungsbereichs
Live-Videos:
Live-Videos werden derzeit nicht untertitelt. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.4 (Untertitel live) nicht erfüllt. Live übertragene zeitbasierte Medien sind vom Anwendungsbereich der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen. Eine Untertitelung von Live-Videos ist derzeit nicht geplant.
Externe Verlinkungen:
Die Website enthält Links zu externen Angeboten. Für diese externen Websites und Inhalte kann keine vollständige Barrierefreiheit gewährleistet werden, da sie außerhalb des unmittelbaren Verantwortungsbereichs der Website-Betreiberin liegen.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 07.05.2026 erstellt.
Feedback und Kontaktmöglichkeiten
Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei sind uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.
Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E‑Mail mitzuteilen. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.
- Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an kommunikation@feei.at.
- Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an.
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.
Kontaktformular der Beschwerdestelle
Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.
Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren