Damit eine Schmutzzulage lohnsteuerfrei bleibt, muss sie angemessen sein, also den tatsächlichen Sach- und Zeitmehraufwand der Arbeitnehmer:innen abgelten. Die Lohnsteuerrichtlinien (Wartungserlass 2025) konkretisieren diese Voraussetzungen und bieten Unternehmen Orientierung für die richtige Einstufung.
Weiterführende Informationen finden Sie im offiziellen Dokument des BMF.