Informations­artikelNews

Gesetzliche Neuerungen für freie Dienstnehmer:innen

Nachhaltigkeits und Diversitätsverbesserungsgesetz Sebastian Pichler

Mag. Monika Jeglitsch

Arbeitswelt & Bildung

jeglitsch@feei.at
+43/1/588 39-65

Dr. Bernhard Gruber

Arbeitswelt & Bildung

gruber@feei.at
+43/1/588 39-56

Im Hinblick auf die bisherige Rechtsprechung wird in § 1159 Abs. 6 ABGB klargestellt, dass freie Dienstverhältnisse von beiden Vertragsparteien unter Einhaltung einer bestimmten Kündigungsfrist zum 15. oder Letzten eines Kalendermonats gekündigt werden können. Am 1.1.2026 bestehende davon abweichende Vereinbarungen bleiben gültig.

  • Kollektivvertrag

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