Folgende gesetzliche Änderungen sind mit Wirkung ab 1.1.2026 geplant:
- Kündigungsregelungen für freie Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer (Änderung des ABGB),
- Möglichkeit der Anwendung von Kollektivverträgen auf freie Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer nach § 4 Abs. 4 ASVG (Änderung des ArbVG).