Informations­artikelNews

Geblockte Altersteilzeit - Senkung des Altersteilzeitgeldes

Dr. Bernhard Gruber

Arbeitswelt & Bildung

gruber@feei.at
+43/1/588 39-56

Mag. Monika Jeglitsch

Arbeitswelt & Bildung

jeglitsch@feei.at
+43/1/588 39-65

Bei geblockter Altersteilzeit, die im Jahr 2024 beginnt, werden dem Unternehmen nur noch 42,5% des Lohnausgleichs vom AMS ersetzt, wenn der Antrag nach dem 12.9.2023 beim AMS eingelangt ist.

Beginnt die geblockte Altersteilzeit im Jahr

  • 2025, ersetzt das AMS 35% des Lohnausgleichs,
  • 2026 27,5%,
  • 2027 20% und
  • 2028 10%.

Für geblockte Altersteilzeit, die im Jahr 2029 oder später beginnt, zahlt das AMS kein Altersteilzeitgeld mehr.

Die Höhe des Altersteilzeitgeldes ist somit davon abhängig, wann die geblockte Altersteilzeit beginnt und gilt dann für die gesamte Laufzeit.

Flexiblere Gestaltung der Arbeitszeit: Die Möglichkeit zur flexiblen Gestaltung der Arbeitszeit wird ausgeweitet. Künftig kann die Arbeitszeit in einem Durchrechnungszeitraum von 6 Monaten zwischen 20% und 80% der früheren Normalarbeitszeit betragen, wenn die Schwankungen insgesamt über die Laufzeit der Altersteilzeit ausgeglichen werden.

Weitere Artikel

Webinar

Halbtags-Webinar „ArbeitsRECHT für Führungskräfte“

Arbeitswelt & Bildung

Feiertagsarbeitsentgelt seit 1.1.2026 bis zu 400 € monatlich steuerfrei

Arbeitswelt & Bildung

Schmutzzulage – Lohnsteuer

Arbeitswelt & Bildung

Nachwuchskampagne „Join the Future“ mehrfach ausgezeichnet

Arbeitswelt & Bildung

Asyl- und Migrationspakt-Anpassungsgesetz

Arbeitswelt & Bildung

Geringfügig Beschäftigte – Neuerungen ab 1.1.2026

Arbeitswelt & Bildung

IMST Awards 2025

Arbeitswelt & Bildung

Aufenthaltstitel „Grenzgänger“ ab 1.12.2025

Arbeitswelt & Bildung

Gesetzliche Neuerungen für freie Dienstnehmer:innen

Arbeitswelt & Bildung

Kostenloser Grippe- und COVID-19-Impfstoff für Unternehmen