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EuGH-Urteil zu Quarantäne während Urlaub

EU-Flagge weht im blauen Himmel, symbolisiert europäische Zusammenarbeit und Handel.
Mag. Monika Jeglitsch, Arbeitswelt & Bildung

Mag. Monika Jeglitsch

Arbeitswelt & Bildung

jeglitsch@feei.at
+43/1/588 39-65

Dr. Bernhard Gruber, Arbeitswelt & Bildung

Dr. Bernhard Gruber

Arbeitswelt & Bildung

gruber@feei.at
+43/1/588 39-56

Ein Arbeitnehmer hatte Urlaub vereinbart, wurde in der Folge aber unter Quarantäne gestellt. Daraufhin beantragte er beim Arbeitgeber, diese Urlaubstage auf einen späteren Zeitraum übertragen zu dürfen. Jener lehnte das ab.

Der EuGH entschied, dass der Urlaub durch eine Quarantäne des gesunden Arbeitnehmers nicht unterbrochen wird, weil der Urlaubszweck dennoch erfüllt werden kann.

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