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EU-Vorschriften über die Energieeffizienz von Gebäuden (EPBD)

Ziel der EPBD ist es, die Maßnahmen zur Renovierung des Gebäudebestands in der EU zu beschleunigen und bis 2050 zu dekarbonisieren bzw. die Energieeffizienz entsprechend zu steigern.

Mag. Sabine Harrasko-Kocmann

Umwelt & Nachhaltigkeit

harrasko@feei.at
+43/1/588 39-81

Der Eckpfeiler der europäischen Rechtsvorschriften im Bereich der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden ist die Gebäudeeffizienz-Richtlinie (EPBD). Die EPBD hat zum Ziel, die Maßnahmen zur Renovierung des Gebäudebestands in der EU zu beschleunigen, um diesen bis 2050 zu dekarbonisieren bzw. gleichzeitig ein hohes Maß an Energieeffizienz zu erreichen.

Auszugsweise sollen folgende Aspekte bei der Überarbeitung der EPBD berücksichtigt werden, wie beispielsweise die schrittweise Einführung verbindlicher Mindestvorgaben für die Gesamtenergieeffizienz von öffentlichen und privaten Gebäuden, aber auch die Überarbeitung des Rahmens für Ausweise über die Gesamtenergieeffizienz. Neben der geplanten Einführung von Gebäuderenovierungspässen und eines Standards für „umfassende Renovierungen“ im Zusammenhang mit Finanzierungen und Zielvorgaben für die Dekarbonisierung von Gebäuden, sollen auch die Aspekte der Ressourceneffizienz bzw. der Grundsätze der Kreislaufwirtschaft und der Digitalisierung bei Gestaltung, Bau und Betrieb von Gebäuden, Klimaresilienz und Gesundheits- und Umweltschutznormen erfasst werden.

Bevor jedoch die EK die überarbeitete EPBD verabschiedet, hat die Europäische Kommission eine öffentliche Konsultation zur Überarbeitung der EU-Vorschriften über die Energieeffizienz von Gebäuden (EPBD) gestartet. Es geht um Fragen wie beispielsweise die Förderung der Gebäuderenovierungen, wie kann bis 2050 ein energieeffizienter und dekarbonisierter Gebäudebestand erreicht werden, wie soll die Finanzierung unter Verwendung der Mittel des Aufbaupakets in Höhe von 750 Milliarden Euro erleichtert werden. Die Vorschriften sollen an die Ziele des European Green Deal angepasst werden, der eine Renovierungswelle anstoßen soll, um bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen.

Der Fragebogen umfasst unterschiedliche Bereiche, u.a. auch die Bereiche Licht und Heizung, wie beispielsweise das Thema Mindestvorgaben für die Gesamtenergieeffizienz oder Anforderungen des Energieausweises.

FEEI Forderungen

  • schrittweise Einführung verbindlicher Mindestvorgaben für die Gesamtenergieeffizienz von öffentlichen und privaten Gebäuden
  • Überarbeitung des Rahmens für Ausweise über die Gesamtenergieeffizienz
  • Einführung von Gebäuderenovierungspässen
  • Einführung eines Standards für „umfassende Renovierungen“ im Zusammenhang mit Finanzierungen und Zielvorgaben für die Dekarbonisierung von Gebäuden
  • Erfassung der Aspekte der Ressourceneffizienz bzw. der Grundsätze der Kreislaufwirtschaft und der Digitalisierung bei Gestaltung, Bau und Betrieb von Gebäuden, Klimaresilienz und Gesundheits- und Umweltschutznormen

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