Informations­artikel

Datenschutz­grundverordnung

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Monika Jeglitsch, neue Arbeitsrechtsexpertin im FEEI, im professionellen Porträt.

Mag. Monika Jeglitsch

Arbeitswelt & Bildung

jeglitsch@feei.at
+43/1/588 39-65

Der Mann in Anzug vor moderner technischer Hintergrund, professionell, seriös.

Dr. Bernhard Gruber

Arbeitswelt & Bildung

gruber@feei.at
+43/1/588 39-56

Betriebsräte fordern Mitbestimmungs- und Überwachungsrechte
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der EU sieht unter anderem einen sehr umfassenden Schutz personenbezogener Daten von Mitarbeitern vor. Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist auch in den §§ 96 Abs. 1 Ziff. 3 sowie 96a Abs. 1 ArbVG angesprochen. Gewerkschaften und Betriebsräte legen daher verstärkt Augenmerk auf den Abschluss von Betriebsvereinbarungen zum Schutz persönlicher Daten: Gewerkschaften versuchen, die DSGVO dazu zu nutzen, die Mitbestimmungs- und Überwachungsrechte des Betriebsrates zu jeglicher Art der Verarbeitung, Verknüpfung, dem Zugang, der Verwaltung und Löschung von Daten massiv zu erweitern.

Es wurden Seminare für Betriebsräte veranstaltet, in denen die neuen Regelungen der DSGVO extrem restriktiv ausgelegt werden. Außerdem wurde auch eine über elf Seiten lange Musterbetriebsvereinbarung gemäß § 96a ArbVG verteilt, die als Rahmen-BV nur die Grundzüge regelt und z. B. eine paritätisch besetzte betriebliche Datenschutzkommission vorsieht. Daneben soll für jede einzelne Anwendung eine Zusatz-BV abgeschlossen werden (z.B. für Personalverwaltung, Zeiterfassung, Zutrittskontrolle). Die Betriebsräte wollen jedwede Datennutzung im Sinne der DSGVO prüfen und dokumentieren. Allein der Aufwand für die Erstellung dieser BVs würde in vielen Betrieben sowohl die EDV- als auch die HR-Abteilungen viele Monate lang nahezu vollständig in Anspruch nehmen. In einigen Betrieben haben Betriebsräte bereits nach Mustern formulierte diesbezügliche massive Forderungen an die Geschäftsleitung gerichtet, und zwar unter Hinweis auf die Strafdrohungen der DSGVO von bis zu vier Prozent des Weltumsatzes oder bis zu 20 Mio. EUR.

Beratung und Muster-Betriebsvereinbarung
Daher hat der FEEI gemeinsam mit Experten der Rechtsanwaltskanzlei CMS Reich-Rohrwig Hainz (CMS) eine Muster-Betriebsvereinbarung mit den erforderlichen Anhängen erarbeitet, die die notwendigen Vorkehrungen zum Schutz personenbezogener Mitarbeiterdaten umfasst.

Wenn Sie für Anpassungen bzw. Ergänzungen dieses Musters Unterstützung benötigen, stehen Ihnen die Arbeitsrechtsexperten des FEEI (Mag. Jeglitsch und Dr. Gruber) gerne zur Verfügung.

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