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Ukrain. Flüchtlinge: Aufenthalt, Arbeitsmarktzugang

Mensch von Hinten vor verschwommener Stadt

Dr. Bernhard Gruber

Arbeitswelt & Bildung

gruber@feei.at
+43/1/588 39-56

Für die Gewährung eines raschen Aufenthaltstitels an ukrainische Flüchtlinge wurde am 3.3.2022 die EU-Massenzustromrichtlinie aktiviert. Diese sieht unter anderem die Gewährung eines vorübergehenden Aufenthaltstitels, Zugang zum Arbeitsmarkt, Sozialleistungen, Wohnraum, medizinischer Versorgung und Bildungsangeboten vor.

Aufenthaltsrecht

Aufgrund dieser Richtlinie ist am 12.3.2022 die Vertriebenen-Verordnung in Kraft getreten. Diese sieht für folgende Personengruppen, die ab 24.2.2022 vertrieben wurden, ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht vor:

  • ukrainische Staatsangehörige,
  • sonstige Drittstaatsangehörige oder Staatenlose, die in der Ukraine einen internationalen Schutzstatus genießen,
  • Familienangehörige (Ehegatten; eingetragene Partner; minderjährige ledige Kinder; enge Verwandte, die in häuslicher Gemeinschaft gelebt und vollständig oder größtenteils von diesen abhängig waren).

Auch ukrainische Staatsangehörige, die am 24.2.2022 einen Aufenthaltstitel nach dem österreichischen Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz hatten oder sich sonst rechtmäßig in Österreich aufgehalten haben (Visum), können das vorübergehende Aufenthaltsrecht nach Ablauf des vorherigen Titels in Anspruch nehmen.

Alle genannten Personen erhalten einen „Ausweis für Vertriebene“. Das Aufenthaltsrecht besteht bis zum 23.3.2023. Sollte es keinen vorzeitig beendenden EU-Beschluss geben, verlängert sich der Aufenthaltstitel automatisch um sechs Monate, höchstens auf ein weiteres Jahr.

Arbeitsmarktzugang

Unternehmen, die Flüchtlinge aus der Ukraine beschäftigen wollen, müssen beim AMS eine Beschäftigungsbewilligung beantragen. Diese kann in einem vereinfachten Verfahren erteilt werden, sobald die blaue Aufenthaltskarte („Ausweis für Vertriebene“) vorliegt. Im Antragsformular für die Beschäftigungsbewilligung wird die Sozialversicherungsnummer verlangt; jedoch werden keine Anträge wegen fehlender SV-Nummer abgelehnt. (In den meisten Bundesländern wird im Zuge der Aufnahme in die Grundversorgung ein Krankenversicherungsbeleg (E Card-Ersatzbeleg) mit ausgegeben, auf dem die SV-Nummer angegeben wird.)

Die Beschäftigung muss innerhalb von sechs Wochen ab Erteilung der Beschäftigungsbewilligung aufgenommen werden, sonst erlischt die Beschäftigungsbewilligung.

Beginn und Beendigung der Beschäftigung einer ausländischen Arbeitskraft sind innerhalb von drei Tagen der zuständigen regionalen Geschäftsstelle des AMS zu melden.

Zugang zu AMS-Instrumenten

Mit dem freien Arbeitsmarktzugang sind aus der Ukraine Vertriebene nun allen anderen arbeitslos Vorgemerkten gleichgestellt. Sie haben damit Zugang zu allen AMS-Instrumenten, erhalten während Aus- und Weiterbildungen eine Existenzsicherung (Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhalts) und können etwa über die Instrumente Eingliederungsbeihilfe und AMS-Lehrstellenförderung, bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen, bei der Integration in den Arbeitsmarkt unterstützt werden. Zu beachten sind die im Bundesland geltenden Zuverdienstregelungen, wenn die Personen in Rahmen der Grundversorgung untergebracht sind.

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