Informations­artikel

Urlaubsverfall

Mann unterschreibt Vertrag
Schriftliche Information an die Mitarbeitenden wichtig.

Dr. Bernhard Gruber

Arbeitswelt & Bildung

gruber@feei.at
+43/1/588 39-56

Mag. Monika Jeglitsch

Arbeitswelt & Bildung

jeglitsch@feei.at
+43/1/588 39-65

Aufgrund eines EuGH-Urteils empfehlen wir, Mitarbeitende, die zu Beginn eines neuen Urlaubsjahres Urlaubsguthaben aus früheren Urlaubsjahren noch nicht verbraucht haben, schriftlich über den Stand ihres Urlaubskontos zu informieren und allenfalls zum Urlaubskonsum aufzufordern.

Weitere Artikel

Workshop

Einstufung EES

Arbeitswelt & Bildung

Entsendung nach Spanien – E-Declaration

Arbeitswelt & Bildung

Bildungskarenz und -teilzeit

Arbeitswelt & Bildung

Kilometergeld

Arbeitswelt & Bildung

Beschäftigungsbewilligungen für Grenzgänger:innen

Arbeitswelt & Bildung

IMST Awards 2024

Arbeitswelt & Bildung

Homeoffice, Telearbeit

Arbeitswelt & Bildung

Barrierefreiheitsbeauftragte ab 1.1.2025

Arbeitswelt & Bildung

Vulcanus in Europe 2025 – 2026. Gastgeber für japanische Praktikant:innen gesucht.

Arbeitswelt & Bildung

Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) ab 28. Juni 2025: Was Unternehmen wissen müssen.