Informations­artikel

Urlaubsverfall

Mann unterschreibt Vertrag
Schriftliche Information an die Mitarbeitenden wichtig.

Dr. Bernhard Gruber

Arbeitswelt & Bildung

gruber@feei.at
+43/1/588 39-56

Mag. Monika Jeglitsch

Arbeitswelt & Bildung

jeglitsch@feei.at
+43/1/588 39-65

Aufgrund eines EuGH-Urteils empfehlen wir, Mitarbeitende, die zu Beginn eines neuen Urlaubsjahres Urlaubsguthaben aus früheren Urlaubsjahren noch nicht verbraucht haben, schriftlich über den Stand ihres Urlaubskontos zu informieren und allenfalls zum Urlaubskonsum aufzufordern.

Weitere Artikel

Webinar

Webinar „KVEEI kompakt“

Arbeitswelt & Bildung

Begleitung von Kindern zur Rehabilitation

Arbeitswelt & Bildung

Mitarbeiterbindung – Leitfaden

Arbeitswelt & Bildung

Geblockte Altersteilzeit – Senkung des Altersteilzeitgeldes

Arbeitswelt & Bildung

Elternkarenz und Pflegefreistellung

Arbeitswelt & Bildung

Betriebliche Grippe-Impfungen

Arbeitswelt & Bildung

Änderungen bei der Kurzarbeit ab 1.10.2023

Arbeitswelt & Bildung

Praktikumsplätze im Rahmen Erasmus+ gesucht

Arbeitswelt & Bildung

ESBS Young Academics Award 2023

Arbeitswelt & Bildung

IMST Awards 2023