Stand: 28.5.2020
Der Unterschied zwischen Dienstzettel und Arbeitsvertrag
Da es rechtlich wesentliche Unterschiede zwischen Dienstzetteln und Arbeitsverträgen gibt, ist es notwendig hier sehr genau zu unterscheiden. Ein Dienstzettel meint eine schriftliche Aufzeichnung (durch den Arbeitgeber) über wesentliche Rechte und Pflichten des Arbeitsverhältnisses. Der Arbeitgeber ist rechtlich dazu verpflichtet einen Dienstzettel auszustellen, wenn das Arbeitsverhältnis länger als einen Monat dauert und kein schriftlicher Arbeitsvertrag vorliegt.
Ein schriftlicher Arbeitsvertrag hingegen, ist eine in Schriftform abgefasste Willensübereinkunft zum Vertragsinhalt, die durch beide Vertragsparteien durch ihre Unterschrift bestätigt wird.
FEEI Empfehlung
Da der Inhalt eines Dienstzettels vor Gericht bestritten werden kann, empfiehlt der FEEI, keine Dienstzettel auszuhändigen, sondern stattdessen stets entsprechende Verträge abzuschließen. Liegt ein beidseits unterschriebener Vertrag vor, kann niemand geltend machen, dass vorher mündlich etwas anderes vereinbart worden sei.
Die von uns im Downloadbereich bereit gestellten Dienstzettel können mit folgenden geringfügigen Änderungen zu Arbeitsverträgen umgestaltet werden:
- In der Überschrift wird „Dienstzettel“ durch „Dienstvertrag“ oder „Arbeitsvertrag“ ersetzt.
- Sowohl Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmerseite unterschreibt.