News

Rollierende Betrachtung der durchschnittlichen Höchstarbeitszeit

Dr. Bernhard Gruber

Arbeitswelt & Bildung

gruber@feei.at
+43/1/588 39-56

Laut § 9 Abs. 4 des Arbeitszeitgesetzes darf die Arbeitszeit innerhalb von 17 Wochen im Durchschnitt 48 Wochenstunden nicht überschreiten. In einem Erlass hat das Zentral-Arbeitsinspektorat (BMASGK-462.302/00007-VII/A/3/2019 ) klargestellt, dass es sich um einen rollierenden Wochenzeitraum handelt. D.h. von jeder beliebigen Kalenderwoche aus betrachtet, dürfen innerhalb von 17 Wochen eine Arbeitszeit von durchschnittlich 48 Wochenstunden nicht überschritten werden.

Weitere Artikel

Webinar

Halbtags-Webinar „ArbeitsRECHT für Führungskräfte“

Arbeitswelt & Bildung

Workshop im Technischen Museum Wien – sponsored by FEEI

Arbeitswelt & Bildung

Girls! TECH UP Role Model Award 2023

Arbeitswelt & Bildung

IMST-Awards 2023

Arbeitswelt & Bildung

Lohn- und Gehaltserhebung

Arbeitswelt & Bildung

OGH-Urteil zur Verjährung von Urlaub

Arbeitswelt & Bildung

Österreich als attraktiver Arbeits- und Lebensstandort

Arbeitswelt & Bildung

Begleitung von Kindern zur Rehabilitation

Arbeitswelt & Bildung

Mitarbeiterbindung – Leitfaden

Arbeitswelt & Bildung

Geblockte Altersteilzeit – Senkung des Altersteilzeitgeldes