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Erhöhte Prämie für Investitionen in ökologische Maßnahmen

Investitionen in ökologische Maßnahmen sind noch bis 28. Februar 2021 so günstig wie noch nie. Zusätzlich zur erhöhten Investitionsprämie von 14 % für Unternehmen, fördert der Klima- und Energiefonds diese Maßnahmen ebenso.

Dr. Manfred Müllner

Umwelt & Nachhaltigkeit

muellner@feei.at
+43/1/588 39-20

Investitionen in ökologische Maßnahmen werden durch die erhöhte Investitionsprämie in Höhe von 14 % für Unternehmen noch attraktiver, denn eine Kombination dieses Zuschusses mit anderen nationalen und europäischen Förderinstrumenten ist zulässig. Anträge können noch bis 28. Februar 2021 über die AWS gestellt werden.

Zusätzlich zur 14 %igen Investitionsprämie, erhalten Unternehmen bei der Errichtung einer Photovoltaik-Anlage vom Klima- und Energiefonds einen Investitionszuschuss von bis zu 250 EUR pro kWp. Darüber hinaus kann die degressive Abschreibungsmethode genutzt werden. Und seit der Steuerreform 2020 ist auch keine Elektrizitätsabgabe mehr für den selbst erzeugten und selbst verbrauchten Strom zu bezahlen. Das macht Investitionen in ökologische Maßnahmen derzeit so attraktiv wie nie zuvor.

Die Wirtschaftlichkeit der Investitionen durch den attraktiven Fördermix ist nun deutlich besser als bisher. Die Anschaffung rentiert sich in diesen Fällen (gute Sonneneinstrahlung und Eigenverbrauch vorausgesetzt) schon nach wenigen Jahren und nicht – wie bisher – nach 10 Jahren oder mehr.

Was bedeutet das im Detail?

Die Investitionsprämie
Um die österreichische Wirtschaft in Folge der Corona-Krise zu unterstützen, hat die Bundesregierung mit der aws Investitionsprämie ein neues Förderungsprogramm konzipiert, welches einen Anreiz für Unternehmensinvestitionen schafft. Investitionen in ökologische Maßnahmen, wie eben die Errichtung von PV-Anlagen und Stromspeicher werden durch die erhöhte Investitionsprämie in Höhe von 14 % unterstützt. Anträge auf Investitionsprämie können noch bis Ende Februar 2021 bei der aws eingebracht werden. Hier finden Sie eine Vorschau des Antragsformulars.

Bei der Investitionsprämie sind folgende Erleichterungen in Vorbereitung:

  • Verlängerung der Frist für die erste Maßnahme, die den Beginn der Investition kennzeichnet, von derzeit spätestens 28. Februar 2021 auf den 31. Mai 2021
  • Verlängerung des Investitionsdurchführungszeitraums, der den Abschluss der Investition kennzeichnet, von derzeit spätestens 28. Februar 2022 auf den 28. Februar 2023 (bei Anträgen mit einem Investitionsvolumen bis zu EUR 20 Mio.)
  • Verlängerung des Investitionsdurchführungszeitraums, der den Abschluss der Investition kennzeichnet, von derzeit spätestens 28. Februar 2024 auf den 28. Februar 2025 (bei Anträgen mit einem Investitionsvolumen über EUR 20 Mio.)
  • Verlängerung der Abrechnungsfrist von drei auf sechs Monate

Erste Maßnahmen sind Bestellungen, Kaufverträge, Lieferungen, der Beginn von Leistungen, Anzahlungen, Zahlungen, Rechnungen oder der Baubeginn. Planungsleistungen und Finanzierungsgespräche zählen nicht zu den ersten Maßnahmen.

Die Anpassung der Richtlinie und die erforderliche Gesetzesänderung sind noch ausständig. Die geplanten Änderungen betreffen sowohl bestehende Anträge bzw. Verträge als auch neue Anträge.

Investitionszuschuss durch den Klima- und Energiefonds
Der Klima- und Energiefonds der österreichischen Bundesregierung unterstützt den Einsatz von klimaschonenden und umweltfreundlichen Stromerzeugungsanlagen und fördert mit dieser Aktion die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen. Die Förderung wird in Form eines nicht rückzahlbaren Pauschalbetrages ausbezahlt. Die Einreichung für die Förderaktion „Photovoltaik-Anlagen“ verläuft in einem 2-stufigen Verfahren: Schritt 1 – Registrierung, Schritt 2 – Antragstellung. Die Registrierung erfolgt ausschließlich online unter www.pv.klimafonds.gv.at und ist in Abhängigkeit des zur Verfügung stehenden Budgets, längstens bis 31.12.2022 möglich.

Für freistehende Anlagen/Aufdachanlagen bis zur Obergrenze von 50 kWp gelten für Antragstellungen ab 22.12.2020 folgende Förderpauschalen:

  • 250 EUR/kWp für 0 bis 10 kWp
    200 EUR/kWp für jedes weitere kWp zwischen >10 bis 20 kWp
    150 EUR/kWp für jedes weitere kWp >20 kWp bis 50 kWp

Für gebäudeintegrierte Photovoltaik-Anlagen (GIPV) gibt es einen Bonus in der Höhe von zusätzlich 100 EUR/kWp. Es gibt keine Beschränkung hinsichtlich der Größe der Photovoltaik-Anlage, gefördert werden allerdings maximal 50 kWp.

 

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