News

Konkurrenzklausel-Entgeltgrenze

Offenes Buch

Dr. Bernhard Gruber

Arbeitswelt & Bildung

gruber@feei.at
+43/1/588 39-56

Im Bereich des Konkurrenzverbots und der Konkurrenzklausel ist es entscheidend, zwischen diesen beiden Begriffen genau zu unterscheiden: Während das Konkurrenzverbot Pflichten der Arbeitnehmer für die Dauer des Arbeitsverhältnisses meint, geht es in der Konkurrenzklausel um Pflichten des Arbeitnehmers, die jedoch über die Dauer des Arbeitsverhältnisses hinaus rechtlich wirksam sind.

Entgeltgrenze

Seit dem 29. Dezember 2015 gilt: Konkurrenzklauseln, die neu abgeschlossen werden, sind nur gegenüber Mitarbeitern wirksam, deren Monatsbezug unter Berücksichtigung der Sonderzahlungsanteile € 3.213,- brutto (Wert 2022) im letzten Monat des Arbeitsverhältnisses übersteigt.

Das bedeutet: Auch mit Personen, die bei Arbeitsbeginn oder bei späterer Vereinbarung einer Konkurrenzklausel, zu diesem Zeitpunkt weniger verdienen, kann eine Konkurrenzklausel vereinbart werden. Wenn das Einkommen im Laufe des Arbeitsverhältnisses ausreichend steigt, ist die Konkurrenzklausel auch in solchen Fällen zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses wirksam.

Weitere Artikel

Webinar

Halbtags-Webinar „ArbeitsRECHT für Führungskräfte“

Arbeitswelt & Bildung

Feiertagsarbeitsentgelt seit 1.1.2026 bis zu 400 € monatlich steuerfrei

Arbeitswelt & Bildung

Schmutzzulage – Lohnsteuer

Arbeitswelt & Bildung

Nachwuchskampagne „Join the Future“ mehrfach ausgezeichnet

Arbeitswelt & Bildung

Asyl- und Migrationspakt-Anpassungsgesetz

Arbeitswelt & Bildung

Geringfügig Beschäftigte – Neuerungen ab 1.1.2026

Arbeitswelt & Bildung

IMST Awards 2025

Arbeitswelt & Bildung

Aufenthaltstitel „Grenzgänger“ ab 1.12.2025

Arbeitswelt & Bildung

Gesetzliche Neuerungen für freie Dienstnehmer:innen

Arbeitswelt & Bildung

Kostenloser Grippe- und COVID-19-Impfstoff für Unternehmen