Informations­artikelNews

HinweisgeberInnenschutzgesetz

Mag. Monika Jeglitsch

Arbeitswelt & Bildung

jeglitsch@feei.at
+43/1/588 39-65

Dr. Bernhard Gruber

Arbeitswelt & Bildung

gruber@feei.at
+43/1/588 39-56

Das HinweisgeberInnenschutzgesetz ist seit 25.2.2023 in Kraft. Unternehmen haben interne Meldekanäle und Verfahren für die Meldung von Verstößen gegen die im Gesetz angeführten Rechtsvorschriften einzurichten.

Tipp: Prüfen Sie Angebote für Dienstleistungen betreffend interne Meldekanäle sorgfältig. Überstürzen Sie nichts.

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