Das HinweisgeberInnenschutzgesetz ist seit 25.2.2023 in Kraft. Unternehmen haben interne Meldekanäle und Verfahren für die Meldung von Verstößen gegen die im Gesetz angeführten Rechtsvorschriften einzurichten.
Tipp: Prüfen Sie Angebote für Dienstleistungen betreffend interne Meldekanäle sorgfältig. Überstürzen Sie nichts.