Bei geblockter Altersteilzeit, die im Jahr 2024 beginnt, werden dem Unternehmen nur noch 42,5% des Lohnausgleichs vom AMS ersetzt, wenn der Antrag nach dem 12.9.2023 beim AMS eingelangt ist.
Beginnt die geblockte Altersteilzeit im Jahr
- 2025, ersetzt das AMS 35% des Lohnausgleichs,
- 2026 27,5%,
- 2027 20% und
- 2028 10%.
Für geblockte Altersteilzeit, die im Jahr 2029 oder später beginnt, zahlt das AMS kein Altersteilzeitgeld mehr.
Die Höhe des Altersteilzeitgeldes ist somit davon abhängig, wann die geblockte Altersteilzeit beginnt und gilt dann für die gesamte Laufzeit.
Flexiblere Gestaltung der Arbeitszeit: Die Möglichkeit zur flexiblen Gestaltung der Arbeitszeit wird ausgeweitet. Künftig kann die Arbeitszeit in einem Durchrechnungszeitraum von 6 Monaten zwischen 20% und 80% der früheren Normalarbeitszeit betragen, wenn die Schwankungen insgesamt über die Laufzeit der Altersteilzeit ausgeglichen werden.