Informations­artikelNews

Aufenthaltstitel „Grenzgänger“ ab 1.12.2025

Ein antikes Gebäude mit Säulen und Skulpturen, Blick nach oben, Wolken im Himmel.
Monika Jeglitsch, neue Arbeitsrechtsexpertin im FEEI, im professionellen Porträt.

Mag. Monika Jeglitsch

Arbeitswelt & Bildung

jeglitsch@feei.at
+43/1/588 39-65

Der Mann in Anzug vor moderner technischer Hintergrund, professionell, seriös.

Dr. Bernhard Gruber

Arbeitswelt & Bildung

gruber@feei.at
+43/1/588 39-56

Ab Dezember gibt es einen eigenen Aufenthaltstitel „Grenzgänger“ für Drittstaatsangehörige, die regelmäßig in Österreich arbeiten, ohne hier einen Wohnsitz zu begründen. Die Voraussetzungen für die Erlangung des neuen Aufenthaltstitels sind:

  • Daueraufenthaltstitel eines Nachbarstaates,
  • Arbeitsvertrag mit einem österreichischen Unternehmen und einer Bestätigung des AMS, dass die Voraussetzungen für eine Beschäftigung in Österreich vorliegen.

Dieser Aufenthaltstitel kann für sechs bis zwölf Monate ausgestellt werden.

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