Im Rahmen des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) ist der Asyl- und Migrationspakt am 11. Juni 2024 in Kraft getreten. Er umfasst elf Rechtsakte (zehn Verordnungen und eine Richtlinie). Diese europäischen Rechtsakte sind auf nationaler Ebene bis Juni 2026 umzusetzen bzw. ab diesem Zeitpunkt anzuwenden.
Unter anderem sollen im AuslBG notwendige Änderungen aufgrund der Aufnahmerichtlinie in § 4 Abs. 1 vorgenommen werden. Zudem sollen die Bestimmungen der Rahmenrichtlinie zum Arbeitgeberwechsel (Art. 11 Abs. 2 und 3) und für den Fall der Arbeitslosigkeit (Art. 11 Abs. 4 und 6) für jene Fälle einer kombinierten Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis umgesetzt werden, in die das Arbeitsmarktservice eingebunden ist. Die Umsetzung soll dabei im Wesentlichen jener im NAG entsprechen.
Allfällige Stellungnahmen bitte bis Donnerstag, 29.1.2026, an bsiarbei@wko.at.