News

Weisung zur Voranmeldung von Überstunden

Bücher

Dr. Bernhard Gruber

Arbeitswelt & Bildung

gruber@feei.at
+43/1/588 39-56

Die eigenmächtige Erbringung von Überstunden durch die Beschäftigten lässt sich unterbinden, indem das Unternehmen die Beschäftigten (z.B. durch Weisung) dazu verpflichtet, Überstunden nur nach ausdrücklicher Genehmigung zu leisten. Wer dagegen verstößt, dem steht laut einem Urteil des Obersten Gerichtshofs keine Überstundenvergütung zu, wenn die Arbeit bei besserer Einteilung bzw. durch Delegierung auch in der vorgegebenen Zeit bewältigbar gewesen wäre.

Weitere Artikel

Webinar

Arbeitsrecht-Webinar: ArbeitsRECHT für Führungskräfte

Arbeitswelt & Bildung

OVE sucht das TECH UP-Role Model 2023

Arbeitswelt & Bildung

Eingliederung internationaler Fachkräfte

Arbeitswelt & Bildung

Altersteilzeit

Arbeitswelt & Bildung

Lohntransparenzrichtlinie

Arbeitswelt & Bildung

Grenzüberschreitende Telearbeit in der EU – Sozialversicherungsrecht

Arbeitswelt & Bildung

Diisozyanate – Schulungsverpflichtung

Arbeitswelt & Bildung

AUVA-Workshops

Arbeitswelt & Bildung

Praktikumsplätze im Rahmen Erasmus+ gesucht

Arbeitswelt & Bildung

Kollektivvertrag 2023 – Informationen und Dokumente