Die Sparte E-Ladeinfrastruktur und E-Mobilität des FEEI bekennt sich klar zur Mobilitätswende und begrüßt den Aufbau einer unionsweit einheitlichen E-Ladeinfrastuktur. Gleichzeitig benötigt der vorliegende Entwurf der Alternative Fuels Infrastructure Regulation (AFIR) Klarstellungen bei wesentlichen Formulierungen, um eine mögliche Erhöhung der Kosten bei Herstellern und Betreibern zu vermeiden sowie Nutzerfreundlichkeit und Standardisierung voranzutreiben.
Forderungen der Sparte
In den folgenden Bereichen ist eine Revision der vorliegenden Verordnung dringend notwendig:
- Kartenzahlungen an DC-/ und AC-Ladepunkten müssen eindeutig präzisiert werden, da aktuell klare Mindestanforderungen fehlen und eine widersprüchliche Auslegung möglich ist.
- Direkt-Payment praxistauglich regeln – gleichwertige Optionen so festlegen, dass Nutzerfreundlichkeit entsteht, ohne unnötige Zusatzkosten. So wären als Basis für Plug & Charge Vorgaben von Kartenorganisationen (wie Mastercard oder Visa) unter EMVCo ausreichend.
- Barrierefreiheit verbindlich und überprüfbar definieren – Barrierefreiheit muss an messbaren Kriterien festgelegt werden, aktuelle Empfehlungen lassen viel Interpretationsspielraum. Beispielsweise sollten die Vorgaben für E-Ladeinfrastruktur entsprechend auf E-Moblität – und damit auf Verkehrstauglichkeit – ausgerichtet sein.
- Einheitliche, verbraucherorientierte Standards verbindlich adressieren – Interoperabilität benötigt klare Vorgaben in der Verordnung.
- „Öffentlich zugänglich“ klar definieren – eine eindeutige Abgrenzung zu halböffentlicher oder dienstlicher Nutzung schafft für Hersteller und Betreiber Rechtssicherheit, auch in Hinblick auf andere Gesetze wie NIS 2.
- Private Ladepunkte ab 2027: Es benötigt planbare Pfade inklusive Übergangs- und Bestandsregelungen bei Vorgaben für private, bürgernahe Ladepunkte, um die Wirtschaftlichkeit dieser kleinen Projekte nicht mit Nachrüst-Unsicherheiten zu gefährden (etwa durch Eichrechtskonformität).
- Prüfbarkeit der Verordnungsvorgaben sicherstellen – inklusive Vehicle-to-Grid (V2G)-Vorgaben – die gestellten Anforderungen müssen auditierbar sein und künftige Netzdienlichkeit berücksichtigen. Alle Prüfstellen in der EU müssen anerkannt werden.
- Haftung klar regeln – Zuständigkeiten von Installation bis Betrieb sowie zwischen privat und dienstlich müssen eindeutig zugewiesen werden.
- Alle Staaten in der Europäischen Union müssen gleiche Regeln und Prüfvorschriften haben. Auflagen wie beispielsweise die Baumusterprüfung in Deutschland erschweren aktuell eine Verbreitung mit Direct Payment.
Die Sparte sowie der FEEI sind davon überzeugt, dass Europa seine Rolle als wirtschaftliche Großmacht mit 480 Millionen Konsument:innen selbstbewusst vertreten muss. Im Licht der aktuellen Preissteigerungen bei Öl und Gas und der sich abzeichnenden Versorgungskrise ist dies nicht nur eine Frage der europäischen Souveränität, sondern auch der wirtschaftlichen Vernunft.