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Seltene Erden: Neues IT-Tool der EU-Kommission erleichtert Exportlizenzverfahren

Paul Johannes Klesnar, BSc

Forschung & Innovation

klesnar@feei.at
+43/1/588 39-83

Am 4. April 2025 hat das chinesische Handelsministerium (MOFCOM) mit der Bekanntmachung Nr. 18/2025 weitere Exportkontrollen für seltene Erden eingeführt. Für die Ausfuhr aus China sind nun Genehmigungen erforderlich, Exporteure müssen hierfür Exportlizenzen beantragen.

Die EU-Kommission hat ein neues Online-Tool eingeführt, das europäischen Unternehmen den Zugang zu dringend benötigten Exportlizenzen für Seltene Erden erleichtern soll. Ziel ist es, den komplexen Antragsprozess zu vereinfachen und gleichzeitig eine strukturierte Kommunikation mit den zuständigen chinesischen Ministerien zu ermöglichen. Hintergrund ist die zunehmende geopolitische und wirtschaftliche Bedeutung Seltener Erden sowie die damit verbundenen Herausforderungen bei der internationalen Beschaffung. Die EU ist bestrebt, ihre Abhängigkeit von China in diesem Bereich zu verringern und die Versorgungssicherheit für diese kritischen Rohstoffe zu gewährleisten.

Das Tool ermöglicht es Unternehmen, Informationen zu besonders dringenden Lizenzanträgen direkt an die EU-Kommission zu übermitteln. Diese konsolidiert die Anträge regelmäßig und übermittelt ausschließlich die Antragsnummern an die zuständigen chinesischen Behörden – alle weiteren Angaben werden vertraulich behandelt und ausschließlich intern verwendet.

Die Bereitstellung dieses IT-Tools ist ein wichtiger Schritt zur Unterstützung betroffener Unternehmen, um die aktuellen Exportbestimmungen besser zu navigieren und eine reibungslosere Versorgung mit diesen Materialien zu ermöglichen.

Übersicht zu den von Exportkontrollen betroffenen seltenen Erden:

https://www.wko.at/aussenwirtschaft/china-exportkontrollen-rohstoffe

Zugang zum IT-Tool:

Das Tool ist jeweils von Donnerstagmorgen bis Freitagabend für Einreichungen geöffnet und kann unter folgendem Link aufgerufen werden:https://ec.europa.eu/eusurvey/runner/RLS

Voraussetzung für die Nutzung ist ein EU-Login-Konto. Eine Anleitung zur Erstellung eines solchen Kontos finden Sie hier. Verbände können den Zugangslink an ihre Mitglieder weiterleiten, damit diese ihre Anträge individuell einreichen können.

Bei technischen Problemen steht der Helpdesk unter TRADE-SERVICE-DESK@ec.europa.eu zur Verfügung.

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