Stand: 14.1.2022
Die Steuer- und Beitragsfreiheit von Essensgutscheinen zu einem Wert von bis zu 8 € pro Arbeitstag steht seit 1.1.2022 auch für Mahlzeiten zu, die von einem Lieferservice zubereitet bzw. geliefert werden (auch Selbstabholung von Speisen ist erfasst).