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Re-Use mit Augenmaß

Dr. Manfred Müllner

Umwelt & Nachhaltigkeit

muellner@feei.at
+43/1/588 39-20

Verwertung statt Entsorgung ist relativ
Die EU möchte mit dem Kreislaufwirtschaftspaket die Entstehung von Abfall minimieren, indem die Reparaturfähigkeit von Elektrogeräten und deren Wiederverwendung (Re-Use) gesteigert und Ressourcen gespart werden können. Von der Herstellung bis zur Entsorgung sollen alle Akteure in die Pflicht genommen werden.

Industrie begrüßt gemeinsames Ziel einer hohen Verwertung
Von Seiten der Industrie ist die Initiative positiv zu beurteilen, weil es ein gemeinsames Ziel sein muss, den Materialkreislauf noch enger zu schließen und damit die Verwertungsrate zu erhöhen. Gleichzeitig wird aber vor überzogenen Re-Use-Ambitionen gewarnt, um Sekundärrohstoffe nicht zu verlieren.

Hersteller befürchten unverhältnismäßige Überregulierung
Die Hausgeräteindustrie arbeitet an innovativen Lösungen, ihre Produkte ohne gefährliche Stoffe herzustellen sowie Recyclingverfahren und die Verwendung von Sekundärrohstoffen zu erleichtern. So wie der Aktionsplan der EU formuliert ist, fokussiert er starr auf umweltgerechte Gestaltung und behindert damit Innovationen. Hersteller müssen die Freiheit haben, selbst zu entscheiden, wie sie ihre Produkte gestalten. Eingriffe ins Produktdesign der Hersteller gehen zu weit.

Wertvolle Sekundärrohstoffe aus Elektroschrott
Elektroschrott per se ist nichts Schlechtes – tatsächlich können tonnenweise Sekundärrohstoffe aus Elektroaltgeräten gewonnen werden, die Primärrohstoffe ersetzen. Eine Prognos-Studie schätzt zum Beispiel, dass in den Handys, die in Europa verkauft werden, 586 Tonnen Kupfer und 140 Tonnen Gold stecken. Der Müll ist also unsere größte Ressource. Mit überzogenen Re-Use-Ambitionen läuft man Gefahr, dass Sekundärrohstoffe verloren gehen.

Ein viel größeres Problem ist, dass noch immer ein großer Teil des Elektroschrotts illegal, das heißt umweltschädlich, entsorgt wird – hier ist daher noch viel zu tun.

Handlungsbedarf für die EU: Quoten und Standards
Viel wichtiger als Vorschriften für Reparaturfähigkeit ist, dass zum einen alle Akteure in die Pflicht genommen werden und zum anderen Altgeräte zur Gänze und umweltgerecht entsorgt werden. Es braucht einheitliche Quoten und Standards. Österreich hat bereits eine sehr umfassende und strenge Abfallbehandlungspflichtenverordnung und nimmt damit eine Vorreiterrolle in der EU ein.

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