News

Konkurrenzklausel-Entgeltgrenze

Offenes Buch

Dr. Bernhard Gruber

Arbeitswelt & Bildung

gruber@feei.at
+43/1/588 39-56

Im Bereich des Konkurrenzverbots und der Konkurrenzklausel ist es entscheidend, zwischen diesen beiden Begriffen genau zu unterscheiden: Während das Konkurrenzverbot Pflichten der Arbeitnehmer für die Dauer des Arbeitsverhältnisses meint, geht es in der Konkurrenzklausel um Pflichten des Arbeitnehmers, die jedoch über die Dauer des Arbeitsverhältnisses hinaus rechtlich wirksam sind.

Entgeltgrenze

Seit dem 29. Dezember 2015 gilt: Konkurrenzklauseln, die neu abgeschlossen werden, sind nur gegenüber Mitarbeitern wirksam, deren Monatsbezug unter Berücksichtigung der Sonderzahlungsanteile € 3.213,- brutto (Wert 2022) im letzten Monat des Arbeitsverhältnisses übersteigt.

Das bedeutet: Auch mit Personen, die bei Arbeitsbeginn oder bei späterer Vereinbarung einer Konkurrenzklausel, zu diesem Zeitpunkt weniger verdienen, kann eine Konkurrenzklausel vereinbart werden. Wenn das Einkommen im Laufe des Arbeitsverhältnisses ausreichend steigt, ist die Konkurrenzklausel auch in solchen Fällen zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses wirksam.

Weitere Artikel

Arbeitswelt & Bildung

Qualifizierungsoffensive und Förderungen für die EEI

Arbeitswelt & Bildung

FFG-Fördercall „Praktika für Schüler:innen“

Arbeitswelt & Bildung

Mitarbeiterprämie 2024

Arbeitswelt & Bildung

Fragebogenerhebung – Impfprogramm Influenza

Arbeitswelt & Bildung

Umsetzung der EU-Richtlinie zu transparenten Arbeitsbedingungen

Arbeitswelt & Bildung

Jobs in der Zukunftsbranche EEI

Arbeitswelt & Bildung

Praktikumsplätze im Rahmen Erasmus+ gesucht

Arbeitswelt & Bildung

Arbeitnehmer:innenschutz – Änderung von MAK-Werten geplant

Arbeitswelt & Bildung

EuGH-Urteil zu Quarantäne während Urlaub