Ab Dezember gibt es einen eigenen Aufenthaltstitel „Grenzgänger“ für Drittstaatsangehörige, die regelmäßig in Österreich arbeiten, ohne hier einen Wohnsitz zu begründen. Die Voraussetzungen für die Erlangung des neuen Aufenthaltstitels sind:
- Daueraufenthaltstitel eines Nachbarstaates,
- Arbeitsvertrag mit einem österreichischen Unternehmen und einer Bestätigung des AMS, dass die Voraussetzungen für eine Beschäftigung in Österreich vorliegen.
Dieser Aufenthaltstitel kann für sechs bis zwölf Monate ausgestellt werden.