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Neue Vorlage: Geheimhaltungsvereinbarung (NDA)

Der FEEI bietet ein unverbindliches Muster für eine Geheimhaltungsvereinbarung (NDA). Es schützt sensible Informationen, schafft Vertrauen und sorgt für rechtliche Klarheit in Projekten und Kooperationen.

Mag. Sabine Harrasko-Kocmann

Umwelt & Nachhaltigkeit

harrasko@feei.at
+43/1/588 39-81

In vielen Geschäftsbeziehungen ist der Austausch sensibler Daten unvermeidbar. Um diese Inhalte zuverlässig abzusichern, stellt der FEEI ein unverbindliches Muster für eine Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) bereit.

Die Vorlage schafft klare Rahmenbedingungen für den Umgang mit vertraulichen Informationen – sei es im Zuge von Projekten, Kooperationen oder allgemeinen Geschäftskontakten. Sie stärkt das gegenseitige Verständnis und definiert nachvollziehbare Regeln zur Vermeidung unbefugter Weitergabe von Daten.

Ziel und Nutzen der Vereinbarung

Hauptanliegen des NDA ist es sicherzustellen, dass vertrauliche Inhalte ausschließlich zweckgebunden und nur in erforderlichem Umfang – soweit notwendig – weitergegeben werden. Dadurch lassen sich Geschäftsgeheimnisse und andere sensible Daten wirksam schützen.

Die Vereinbarung fördert eine transparente Kommunikation und bietet rechtliche Orientierung für eine verlässliche und vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Kartellrechtliche Hinweise

Ein NDA legalisiert keinen kartellrechtlich unzulässigen Informationsaustausch. Insbesondere im Austausch zwischen (potenziellen) Wettbewerbern dürfen keine wettbewerblich relevanten Informationen weitergegeben werden. Die Einhaltung geltender Vorschriften bleibt damit auch bei Abschluss einer Geheimhaltungsvereinbarung zwingend erforderlich.

Rechtlicher Rahmen und Verfügbarkeit

Das vom FEEI zur Verfügung gestellte Muster dient zur Orientierung und ersetzt keine individuelle juristische Beratung bzw. Einzelfallprüfung. Eine Haftung für die Inhalte oder deren Verwendung wird vom FEEI nicht übernommen.

Die Vereinbarung sowie das begleitende Merkblatt wurden kartellrechtlich geprüft. Sie stehen kostenlos im Downloadbereich der FEEI-Website sowie unter „Weiterführende Links“ zur Verfügung.

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