Das AMS erteilt Unternehmen für Asylwerbende, die während des erstinstanzlichen Asylverfahrens arbeiten, nach einer negativen Asyl-Entscheidung keine neue Beschäftigungsbewilligung mehr. Betroffenen Unternehmen wird empfohlen, Beschwerden gegen negative Entscheidungen des AMS einzulegen.
Während des Rechtsmittelverfahrens dürfen die Asylwerbenden bis zur rechtskräftigen Asyl-Entscheidung in Österreich bleiben.
Bitte melden Sie Frau Mag. Natasha Ghulam (natasha.ghulam@wko.at) derartige Fälle. Die Wirtschaftskammer setzt sich für eine zufriedenstellende Lösung solcher Fälle ein.