Informations­artikel

Urlaubsguthaben-Umrechnung bei Änderung der Zahl der Arbeitstage

Mutter hebt Kind am Strand bei Sonnenuntergang, symbolisiert Familienzeit und Freude.
Dr. Bernhard Gruber, Arbeitswelt & Bildung

Dr. Bernhard Gruber

Arbeitswelt & Bildung

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Mag. Monika Jeglitsch, Arbeitswelt & Bildung

Mag. Monika Jeglitsch

Arbeitswelt & Bildung

jeglitsch@feei.at
+43/1/588 39-65

Laut OGH liegt dem Urlaubsgesetz ein fünf- bzw. sechswöchiger Urlaubsanspruch zugrunde. An der Zahl der Urlaubswochen darf sich durch eine Änderung der Zahl der Arbeitstage pro Woche nichts ändern.

Die Auf- bzw. Abwertung eines in Tagen ausgewiesenen Urlaubsguthabens nach einer Änderung der Zahl der Arbeitstage pro Woche kann nur durch den Verbrauch des gesamten Urlaubsguthabens vor der Umstellung vermieden werden.

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