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Trilogeinigung Klimagesetz

Mag. Sabine Harrasko-Kocmann

Umwelt & Nachhaltigkeit

harrasko@feei.at
+43/1/588 39-81

Am 21. April 2021 haben sich der Rat, das EU-Parlament und die Kommission auf eine Einigung zum EU-Klimagesetz verständigt. Nachfolgend eine Übersicht über die bislang bekannten Eckpunkte:

Endgültige Verschärfung des Klimaziels
Die Treibhausgase der Europäischen Union sollen bis 2030 um mindestens 55 Prozent unter den Wert von 1990 (bisher galt das Ziel von minus 40 Prozent) gesenkt werden, wodurch das Klimaziel erstmals gesetzlich festgeschrieben wird. Ursprünglich lag seitens der Parlamentarier eine Forderung einer Senkung der Klimagase um 60 Prozent am Tisch, sowie einer schärferen Berechnungsmethode. Diese konnten sich jedoch in Folge nicht durchsetzen. Das Klimaziel ist für die EU insgesamt verbindlich.

Thema Kohlendioxid
Konkret geht es um die Einbeziehung der Mengen an Kohlendioxid, die Wälder, Pflanzen und Böden speichern. Letztendlich konnte man sich auf eine Anrechnung der Senken auf 225 Millionen Tonnen Kohlendioxid einigen. Die EU-Kommission soll nun durch Aufforstung die Bindekraft der Wälder auf 300 Millionen Tonnen Kohlendioxid erhöhen, sodass netto mehr als 55 Prozent Treibhausgase eingespart werden könnten.

Gründung eines EU-Klimarates
Ein Anliegen des Parlaments, das sich damit durchsetzen konnte. Der EU-Klimarats soll aus 15 Experten bestehen und die Ziel-Umsetzung begleiten.

Thema Treibhausgaseffekt
Als eine Forderung des EU-Parlaments soll das Treibhausgasbudget für den Zeitraum 2030-2050 geschaffen werden und als Grundlage für die Festlegung des Klimaziels 2040 dienen. Geplant ist, dass die Kommission das Budget mit dem Vorschlag für ein „2040-Ziel“ bis Mitte 2024 vorlegen soll.

Insgesamt ist festzuhalten, dass das EU-Parlament dem Rat damit in wesentlichen Punkten entgegen kam, eine formelle Bestätigung des Rates und EPs ist noch offen. Im EP würden laut Berichten EVP, S&D, und Renew dafür, ID und Linke dagegen stimmen, Grüne und ECR seien noch unsicher.

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