Stand: 4.11.2022
2025 sinkt der Dienstgeberbeitrag von 3,9 auf 3,7% der Bemessungsgrundlage.
Diese Verminderung kann unter anderem mittels Kollektivvertrag oder auch betrieblich bereits für die Jahre 2023 sowie 2024 formlos festgelegt werden. Dieser Umstand kann z.B. in Unternehmen, die mehreren Kollektivverträgen unterliegen, zu Unstimmigkeiten führen, wenn nicht in allen Kollektivverträgen gleichzeitig die Senkung festgelegt wird.
Empfehlung: Nützen Sie diese Möglichkeit und legen Sie die Senkung des FLAF-Dienstgeberbeitrages für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab 1.1.2023 fest!