News

Senkung des FLAF-Dienstgeberbeitrages

Mann schreibt in Notizbuch

Dr. Bernhard Gruber

Arbeitswelt & Bildung

gruber@feei.at
+43/1/588 39-56

Stand: 4.11.2022

2025 sinkt der Dienstgeberbeitrag von 3,9 auf 3,7% der Bemessungsgrundlage.

Diese Verminderung kann unter anderem mittels Kollektivvertrag oder auch betrieblich bereits für die Jahre 2023 sowie 2024 formlos festgelegt werden. Dieser Umstand kann z.B. in Unternehmen, die mehreren Kollektivverträgen unterliegen, zu Unstimmigkeiten führen, wenn nicht in allen Kollektivverträgen gleichzeitig die Senkung festgelegt wird.

Empfehlung: Nützen Sie diese Möglichkeit und legen Sie die Senkung des FLAF-Dienstgeberbeitrages für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab 1.1.2023 fest!

Weitere Artikel

Seminar

Seminar „Betriebsrat, Betriebsvereinbarungen“

Arbeitswelt & Bildung

IMST Awards 2024

Arbeitswelt & Bildung

Homeoffice, Telearbeit

Arbeitswelt & Bildung

Barrierefreiheitsbeauftragte ab 1.1.2025

Arbeitswelt & Bildung

Goldene Securitas

Arbeitswelt & Bildung

Betriebliche Grippe-Impfungen

Arbeitswelt & Bildung

Hochwasser – steuerrechtliche Erleichterungen

Arbeitswelt & Bildung

Mitarbeitende im Katastropheneinsatz

Arbeitswelt & Bildung

Dienstverhinderungen durch Hochwasser

Arbeitswelt & Bildung

Hochwasser-Hilfe