Stand: 29.7.2022
Der Nationalrat hat eine Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte beschlossen, die zahlreiche von der Wirtschaft geforderte Verbesserungen bringt. Die Karte ist eine von mehreren wichtigen Stellschrauben im Kampf gegen den Arbeitskräftemangel.
Die wichtigsten Änderungen sind:
- Erleichterte Berücksichtigung von Berufserfahrung: Auch für halbjährige Berufserfahrung kann man nun Punkte erhalten. Berufsausbildungen von Fachkräften in Mangelberufen werden punktemäßig Hochschulausbildungen gleichgestellt. Bei sonstigen Schlüsselkräften wird nunmehr neben einer ausbildungsadäquaten auch eine tätigkeitsbezogene Berufserfahrung berücksichtigt.
- Sprachkenntnisse: Sprachzertifikate sind nunmehr fünf Jahre gültig. Bei einer Beschäftigung in einem überwiegend englischsprachigen Unternehmen werden Englischkenntnisse Deutschkenntnissen punktemäßig gleichgestellt.
- Gehaltsgrenzen: Für Studienabsolvent*innen entfällt die Gehaltsgrenze und für sonstige Schlüsselkräfte gilt nur mehr eine einheitliche Gehaltsgrenze von 50% der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage.
- Alter: Fachkräfte in Mangelberufen können für das Alter von 40 bis 50 Jahren Punkte erhalten.
- Raschere Durchführung des Ersatzkraftverfahrens: Für sonstige Schlüsselkräfte soll das Ersatzkraftverfahren möglichst binnen 10 Tagen durchgeführt werden.
- Projektmitarbeitende: Spezialist*innen, die nur für kurze Projektarbeiten von bis zu sechs Monaten nach Österreich kommen, können nunmehr eine Beschäftigungsbewilligung erhalten. Mit einem entsprechenden Visum können Projektmitarbeitende somit für kurze Zeiten beschäftigt werden.
- Arbeitsvermittlungen: Arbeitsvermittlungen von bewilligungspflichtigen, drittstaatsangehörigen Mitarbeitenden sind nunmehr ohne Einwilligung des AMS möglich.
- Familienangehörige: Gleichzeitig mit einer RWR-Karte können auch RWR-Karten plus für Familienangehörige beantragt werden.
- Austrian Business Agency: Die Austrian Business Agency wird als Beratungsstelle für alle rechtlichen Fragen zur RWR-Karte mit entsprechenden Vertretungsbefugnissen und Verfahrensrechten eingerichtet.
- Blaue Karte EU:
Die Gehaltsgrenze wird auf das durchschnittliche Bruttojahresgehalt eines Vollzeitangestellten gesenkt. IT-Fachkräfte ohne Studienabschluss, aber mit einer vergleichbaren, mindestens dreijährigen Berufserfahrung, erworben innerhalb der letzten sieben Jahre vor Antragstellung, können eine Blaue Karte EU erhalten.