News

Radonmessung in Radonschutzgebieten

Solarpanäle auf Hausdächern in Österreich

Dr. Bernhard Gruber

Arbeitswelt & Bildung

gruber@feei.at
+43/1/588 39-56

Stand 24.9.2021

Die 2020 in Kraft getretene Radonschutzverordnung regelt auf Basis des Strahlenschutzgesetzes den Schutz von Arbeitskräften und Bevölkerung vor Gefahren durch Radon. Das natürlich vorkommende Edelgas Radon ist ein Zerfallsprodukt des Urans. Radon wird vor allem im Boden freigesetzt und kann durch Undichtheiten im Fundament in Gebäude gelangen.

In Radonschutzgebieten kommt es wegen der geologischen Eigenschaften des Untergrundes bei vielen Gebäuden zu hohen Radonkonzentrationen in Innenräumen. Arbeitgeber*innen in Radonschutzgebieten müssen die Radonkonzentration an allen Arbeitsplätzen, die im Erdgeschoß oder in Kellergeschoßen liegen, von einer ermächtigten Überwachungsstelle ermitteln lassen. Die weiteren Verpflichtungen hängen von der erhobenen Radonkonzentration ab.

Weitere Artikel

Workshop

Einstufung EES

Arbeitswelt & Bildung

OGH 9 ObA 96/24v: überhöhte Betriebsrats-Vergütung rückforderbar

Arbeitswelt & Bildung

Entsendung nach Spanien – E-Declaration

Arbeitswelt & Bildung

Bildungskarenz und -teilzeit

Arbeitswelt & Bildung

Kilometergeld

Arbeitswelt & Bildung

Beschäftigungsbewilligungen für Grenzgänger:innen

Arbeitswelt & Bildung

IMST Awards 2024

Arbeitswelt & Bildung

Homeoffice, Telearbeit

Arbeitswelt & Bildung

Barrierefreiheitsbeauftragte ab 1.1.2025

Arbeitswelt & Bildung

Vulcanus in Europe 2025 – 2026. Gastgeber für japanische Praktikant:innen gesucht.