Karfreitags-Regelung
Der Karfreitag war in Österreich nur für Protestanten, Altkatholiken und Methodisten ein gesetzlicher Feiertag. Anfang 2019 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass alle anderen Arbeitnehmer dadurch diskriminiert werden.
Folgende Gesetzesänderung wurde in der Folge beschlossen:
- Der Karfreitag ist ein Arbeitstag.
- Ein Arbeitnehmer kann den Zeitpunkt eines Urlaubstags einmal pro Urlaubsjahr einseitig bestimmen. Der Zeitpunkt ist in den ersten drei Monaten nach dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes mindestens zwei Wochen, danach mindestens drei Monate vorher schriftlich bekannt zu geben. Auch gegen den Wunsch des Unternehmens kann dieser Urlaub angetreten werden. Tritt ein Arbeitnehmer den bekanntgegebenen Urlaubstag auf Ersuchen des Unternehmens nicht an, steht das Urlaubsentgelt und das Entgelt für die geleistete Arbeit zu.
- Sonderregelungen für den Karfreitag für Protestanten, Methodisten und Altkatholiken in Kollektivverträgen und Betriebsvereinbarungen sind unwirksam und unzulässig.