News

Persönlicher Feiertag

Dr. Bernhard Gruber

Arbeitswelt & Bildung

gruber@feei.at
+43/1/588 39-56

Karfreitags-Regelung
Der Karfreitag war in Österreich nur für Protestanten, Altkatholiken und Methodisten ein gesetzlicher Feiertag. Anfang 2019 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass alle anderen Arbeitnehmer dadurch diskriminiert werden.

Folgende Gesetzesänderung wurde in der Folge beschlossen:

  • Der Karfreitag ist ein Arbeitstag.
  • Ein Arbeitnehmer kann den Zeitpunkt eines Urlaubstags einmal pro Urlaubsjahr einseitig bestimmen. Der Zeitpunkt ist in den ersten drei Monaten nach dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes mindestens zwei Wochen, danach mindestens drei Monate vorher schriftlich bekannt zu geben. Auch gegen den Wunsch des Unternehmens kann dieser Urlaub angetreten werden. Tritt ein Arbeitnehmer den bekanntgegebenen Urlaubstag auf Ersuchen des Unternehmens nicht an, steht das Urlaubsentgelt und das Entgelt für die geleistete Arbeit zu.
  • Sonderregelungen für den Karfreitag für Protestanten, Methodisten und Altkatholiken in Kollektivverträgen und Betriebsvereinbarungen sind unwirksam und unzulässig.

Weitere Artikel

Arbeitswelt & Bildung

Betriebliche Grippe-Impfungen

Arbeitswelt & Bildung

Mentoring für Migrant:innen

Arbeitswelt & Bildung

Hochwasser – steuerrechtliche Erleichterungen

Arbeitswelt & Bildung

Mitarbeitende im Katastropheneinsatz

Arbeitswelt & Bildung

Dienstverhinderungen durch Hochwasser

Arbeitswelt & Bildung

Hochwasser-Hilfe

Arbeitswelt & Bildung

Mitarbeiterprämie 2024

Arbeitswelt & Bildung

Vulcanus in Europe 2025 – 2026. Gastgeber für japanische Praktikant:innen gesucht.

Arbeitswelt & Bildung

Einführung des Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) ab 28. Juni 2025: Was Unternehmen wissen müssen.