News

Persönlicher Feiertag

Dr. Bernhard Gruber

Arbeitswelt & Bildung

gruber@feei.at
+43/1/588 39-56

Karfreitags-Regelung
Der Karfreitag war in Österreich nur für Protestanten, Altkatholiken und Methodisten ein gesetzlicher Feiertag. Anfang 2019 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass alle anderen Arbeitnehmer dadurch diskriminiert werden.

Folgende Gesetzesänderung wurde in der Folge beschlossen:

  • Der Karfreitag ist ein Arbeitstag.
  • Ein Arbeitnehmer kann den Zeitpunkt eines Urlaubstags einmal pro Urlaubsjahr einseitig bestimmen. Der Zeitpunkt ist in den ersten drei Monaten nach dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes mindestens zwei Wochen, danach mindestens drei Monate vorher schriftlich bekannt zu geben. Auch gegen den Wunsch des Unternehmens kann dieser Urlaub angetreten werden. Tritt ein Arbeitnehmer den bekanntgegebenen Urlaubstag auf Ersuchen des Unternehmens nicht an, steht das Urlaubsentgelt und das Entgelt für die geleistete Arbeit zu.
  • Sonderregelungen für den Karfreitag für Protestanten, Methodisten und Altkatholiken in Kollektivverträgen und Betriebsvereinbarungen sind unwirksam und unzulässig.

Weitere Artikel

Arbeitswelt & Bildung

Kollektivvertrag 2024 – Informationen und Dokumente

Arbeitswelt & Bildung

Unternehmen können Teil einer MINT-Region werden – Bewerbungen jetzt möglich!

Arbeitswelt & Bildung

Dienstzettel und Arbeitsverträge

Arbeitswelt & Bildung

Young Austrian Engineers Contest – Nachwuchstechniker:innen wurden ausgezeichnet

Arbeitswelt & Bildung

Kollektivverträge des FEEI ab 2001

Arbeitswelt & Bildung

Mindestlöhne- und gehälter 1.5.2024

Arbeitswelt & Bildung

Qualifizierungsoffensive und Förderungen für die EEI

Arbeitswelt & Bildung

FFG-Fördercall „Praktika für Schüler:innen“

Arbeitswelt & Bildung

Mitarbeiterprämie 2024