Informations­artikel

Lohntransparenzrichtlinie

Dr. Bernhard Gruber

Arbeitswelt & Bildung

gruber@feei.at
+43/1/588 39-56

Mag. Monika Jeglitsch

Arbeitswelt & Bildung

jeglitsch@feei.at
+43/1/588 39-65

Die Lohntransparenzrichtlinie ist bis 7.6.2026 in das österreichische Recht umzusetzen. Sie sieht vor allem Folgendes vor:

  • Vergütungsstrukturen, welche gleiches Entgelt bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gewährleisten,
  • Stellenbewerber:innen haben das Recht, vom künftigen AG Informationen über das Einstiegsentgelt für die betreffende Stelle zu erhalten,
  • Informationspflicht über die Kriterien zur Festlegung des Entgelts, der Entgelthöhen und der Entgeltentwicklung,
  • Auskunftsrecht der Mitarbeitenden über ihre individuelle Entgelthöhe und die durchschnittlichen Entgelthöhen aufgeschlüsselt nach Geschlecht und vergleichbaren Gruppen,
  • Berichterstattungspflicht mit Veröffentlichung durch eine nationale Stelle zum geschlechtsspezifischen Entgeltgefälle (ab 250 Mitarbeitenden jährlich; ab 100 Mitarbeitenden alle 3 Jahre).

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