Die Lohntransparenzrichtlinie ist bis 7.6.2026 in das österreichische Recht umzusetzen. Sie sieht vor allem Folgendes vor:
- Vergütungsstrukturen, welche gleiches Entgelt bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gewährleisten,
- Stellenbewerber:innen haben das Recht, vom künftigen AG Informationen über das Einstiegsentgelt für die betreffende Stelle zu erhalten,
- Informationspflicht über die Kriterien zur Festlegung des Entgelts, der Entgelthöhen und der Entgeltentwicklung,
- Auskunftsrecht der Mitarbeitenden über ihre individuelle Entgelthöhe und die durchschnittlichen Entgelthöhen aufgeschlüsselt nach Geschlecht und vergleichbaren Gruppen,
- Berichterstattungspflicht mit Veröffentlichung durch eine nationale Stelle zum geschlechtsspezifischen Entgeltgefälle (ab 250 Mitarbeitenden jährlich; ab 100 Mitarbeitenden alle 3 Jahre).