Stand: 7.4.2022
Leider häufen sich Fälle , in denen Unternehmen nach dem Ende einer Kurzarbeits-Phase die Durchführungsberichte nicht legen bzw. Verbesserungsaufträgen zu unzureichenden Durchführungsberichten nicht nachkommen. Dies führt dazu, dass das AMS die gesamte Kurzarbeitsbeihilfe für den betreffenden Projektzeitraum zurückfordert!
Bitte beachten Sie daher die Verpflichtung, Durchführungsberichte zu legen, und berücksichtigen Sie, dass allfällige Verbesserungsaufträge zu Durchführungsberichten im eAMS-Konto einlangen!
Hinweise:
- Nur manche AMS-Landesorganisation senden das letzte Erinnerungsschreiben (vor der Übergabe der Rückforderung an die Finanzprokuratur) auch per E-Mail an das betroffene Unternehmen.
- Für die Phasen 1 und 2 war der Durchführungsbericht ein PDF-Formular, ab der Phase 3 eine Webanwendung. Die Webanwendung ist auf der AMS-KUA-Webseite zu finden.