Am 10. Dezember 2025 stellte das Umweltministerium die „Geräte-Retter-Prämie“ als Neuauflage des Reparaturbonus zur Förderung von Reparaturen von Elektro- und Elektronikgeräten in privaten Haushalten vor. Die Aktion soll einen budgeteffizienten Impuls für mehr Reparaturen in Österreich setzen und Konsument:innen ermöglichen, Geräte kostengünstig instand setzen zu lassen.
Unternehmen können sich kostenlos unter www.geräte-retter-prämie.at als Partnerbetrieb registrieren. Anschließend prüft die Kommunalkredit Public Consulting (KPC) die Angaben der Betriebe. Die detaillierten Voraussetzungen für die Registrierung finden Sie im FEEI-Infosheet. Ab dem 12. Jänner können Konsument:innen die „Geräte-Retter-Prämie“ beantragen und ihre Bons bei den Partnerbetrieben einlösen.
Änderungen zum Reparaturbonus
Die Gestaltung der „Geräte-Retter-Prämie“ orientiert sich eng am Vorgängermodell, den Reparaturbonus. Die wesentlichen Neuerungen sind:
- Der Kreis der förderfähigen Geräte wurde wieder auf Elektro- und Elektronikgeräte fokussiert, die üblicherweise in privaten Haushalten verwendet werden. Dies entsprach einer zentralen Forderung des FEEI. So wurden beispielsweise Fahrräder wieder aus dem Förderregime ausgeschlossen.
- Der Fördersatz beträgt wie bisher maximal 50 Prozent der Bruttokosten. Unverändert bleibt auch, dass Kostenvoranschläge weiterhin mit bis zu 30 Euro gefördert werden können. Neu ist jedoch, dass die maximale Förderhöhe von 200 Euro auf 130 Euro deutlich reduziert wurde.
Wer kann die Förderung beantragen?
- Privatpersonen mit einem Wohnsitz in Österreich.
Was kann gefördert werden?
Die Förderung kann für Reparaturen, Serviceleistungen, Wartungen sowie für Kostenvoranschläge von Elektro- und Elektronikgeräten in Anspruch genommen werden, die üblicherweise in privaten Haushalten verwendet werden. Dazu zählen Geräte mit Netzkabel, Akku, Batterie oder Solarmodulen. Auch Reparaturen nicht elektronischer Bauteile von Elektro- und Elektronikgeräten fallen unter die „Geräte-Retter-Prämie“.
Gefördert werden beispielsweise:
- Klassische Haushaltsgeräte (u.a. Waschmaschine, Geschirrspüler, Kühlgerät, Staubsauger, Akkuwerkzeuge)
- Weitere Beispiele: Kaffeemaschine, Wasserkocher, Fernsehgerät, Hi-Fi-Anlage, Laptop, Blutdruckmessgerät, Akkuschrauber
Die vollständige Liste der förderfähigen Geräte finden Sie hier. Elektro- und Elektronikgeräte, die nicht in dieser Liste enthalten sind, werden nicht gefördert. Beispiele der nicht förderungsfähigen E-Geräte finden Sie hier
Wie hoch ist die Förderung?
- Die Förderung pro Bon beträgt maximal 50 Prozent der förderungsfähigen Brutto-Kosten; maximal jedoch
- 130 Euro für eine Reparatur, Service oder Wartung
- 30 Euro für einen Kostenvoranschlag
- Ein Bon kann für die Reparatur, Service oder Wartung und/oder den Kostenvoranschlag eines E-Gerätes verwendet werden. Die Anzahl der Bons je Person ist grundsätzlich nicht begrenzt.
Einreich- und Abrechnungsprozess
- Privatpersonen können den Bon für Kostenvoranschläge und/oder für die Reparatur, Service oder Wartung von Elektro- und Elektronikgeräten ausschließlich bei Partnerbetrieben einlösen, die an der Förderaktion teilnehmen.
- Die Kund:innen bezahlen zunächst den gesamten Rechnungsbetrag. Die Partnerbetriebe lösen den Bon ein und stellen anschließend den Refundierungsantrag für die Kund:innen (bei der KPC). Anschließend wird die Förderung an die Kund:innen ausbezahlt.
- Nach der Einlösung des Bons durch den Partnerbetrieb können die Kund:innen einen neuen Bon für ein weiteres E-Gerät beantragen.
Budget und Kosten
- Das Budget beträgt 30 Mio. Euro pro Jahr und besteht aus nationalen Mitteln (vereinbart bis 2028).
Alle weiteren Infos finden Sie unter: www.geräte-retter-prämie.at