Ein Arbeitnehmer hatte Urlaub vereinbart, wurde in der Folge aber unter Quarantäne gestellt. Daraufhin beantragte er beim Arbeitgeber, diese Urlaubstage auf einen späteren Zeitraum übertragen zu dürfen. Jener lehnte das ab.
Der EuGH entschied, dass der Urlaub durch eine Quarantäne des gesunden Arbeitnehmers nicht unterbrochen wird, weil der Urlaubszweck dennoch erfüllt werden kann.