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EU Omnibus-Pakete

EU-Flaggen vor einem modernen Gebäude, symbolisieren europäische Gesetzgebung.
Durch die Vereinfachung und Straffung der europäischen Rechtsvorschriften soll die Wettbewerbsfähigkeit Europas gestärkt werden.
Professioneller Mann in Businesskleidung vor moderner Technik-Wand, Fokus auf Innovation.

Patrik Fritz, MA

Digitalisierung

fritz@feei.at
+43/1/588 39-39

Am 11. Februar 2025 veröffentlichte die Europäische Kommission ihr Arbeitsprogramm für 2025, das eine Reihe von Vereinfachungsmaßnahmen, sogenannte Omnibus-Pakete, vorsieht. In einer begleitenden Kommunikation legte die Kommission ausführlich dar, was die einzelnen Pakete enthalten werden.

Konkret kündigte die Kommission an:

  • Erstes Omnibus-Paket zur Nachhaltigkeit – 26. Februar 2025
    • Dieser Vorschlag wird eine Vereinfachung in den Bereichen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) und der EU-Taxonomie beinhalten. Unter anderem wird das Paket darauf abzielen, die übermäßigen Berichtspflichten zu beseitigen. Die Anforderungen des Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) werden zugunsten kleinerer Importeure, insbesondere für KMU und Behörden, gelockert.
  • Zweites Omnibus-Paket zur Vereinfachung von Investitionen – Q1 2025
    • Dieses Paket wird u.a. den Einsatz von InvestEU – einem EU-Fonds zur Unterstützung der Investitionsbemühungen von EU-Unternehmen – und des Europäischen Fonds für strategische Investitionen erleichtern und die Berichterstattung vereinfachen.
  • Drittes Omnibus-Paket, u.a. zu kleinen Mid-Cap Unternehmen und zur Abschaffung der Papieranforderungen – Q2 2025
    • Dieses Omnibus-Paket soll sicherstellen, dass auch Mid-Cap Unternehmen (größer als KMU, aber kleiner als Großunternehmen) angepasste Anforderungen erhalten und ineffiziente Anforderungen an Papierformate in der Produktgesetzgebung abgeschafft werden.
  • Digitales Paket  – Q4 2025
    • Geplant ist, eine Revision des Cybersicherheitsgesetzes (Cyber Security Act) vorzunehmen und gleichzeitig die Cybersicherheitsgesetzgebung zu vereinfachen, etwa durch das „Streamlinen“ der sich möglicherweise überschneidenden Meldepflichten von NIS2 und dem Cyber Resilience Act.

Zu den weiteren von der Kommission angekündigten Maßnahmen zur Verringerung der regulatorischen Belastung für Unternehmen gehören:

  • Verstärkte Abschätzung der Auswirkungen von Rechtsvorschriften auf KMUs und die Wettbewerbsfähigkeit
  • Verringerung der delegierten Rechtsakte

Die Kommission forderte das Europäische Parlament und den Rat auf, die Auswirkungen der Änderungsvorschläge während des Gesetzgebungsverfahrens sorgfältig zu prüfen.

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