Die EU AI Act Verordnung (EU) 2024/1689 ist die weltweit erste umfassende KI-Regulierung. Sie verfolgt einen risikobasierten Ansatz und zielt darauf ab, vertrauenswürdige und menschzentrierte KI zu fördern sowie ein hohes Schutzniveau für Gesundheit, Sicherheit und Grundrechte zu gewährleisten.
Die Verordnung ist am 1. August 2024 in Kraft getreten und wird stufenweise umgesetzt. Zudem wurde am 24. Juli 2026 auch die Digital-Omnibus-Verordnung zur KI (AI Omnibus) im Amtsblatt der EU veröffentlicht, die einzelne Bestimmungen präzisiert und bisherige Fristen anpasst.
Der EU AI Act unterscheidet bei KI-Systemen 4 Risikostufen:
- Unannehmbares Risiko (Art. 5): verbotene Anwendungen wie Social Scoring, bestimmte biometrische Echtzeit-Fernidentifizierung oder manipulative KI-Systeme
- Hohes Risiko (Art. 6, Anhänge I & III): umfangreiche Pflichten (Risikomanagement, Dokumentation, menschliche Aufsicht) für sensible Bereiche wie Personalauswahl, Kreditwürdigkeitsprüfung, kritischer Infrastruktur, Medizinprodukten
- Begrenztes Risiko (Art. 50): Systeme mit Transparenzpflichten wie Chatbots, Deepfakes
- Minimales Risiko: keine spezifischen Pflichten bei Anwendungen wie Spamfilter
Welche Anforderungen gelten seit 2. August 2026?
Unternehmen, die KI-Chatbots, Content-Generatoren oder biometrische Systeme einsetzen, müssen seit 2. August 2026 Transparenzpflichten erfüllen – unabhängig davon, ob das System auch als hochriskant gilt. Damit gelten diese Vorgaben:
- Transparenzpflichten (Art. 50): KI-Interaktionskennzeichnung, Markierung synthetischer Inhalte, Offenlegung bei Emotionserkennung/biometrischer Kategorisierung, Deepfake-Kennzeichnung
- Standards, Konformitätsbewertungsverfahren, Registrierungspflichten (Kapitel III Abschnitt 5)
- Marktüberwachung, Durchsetzungsbefugnisse des KI-Büros, Verhaltenskodizes
Die Anforderungen für Hochrisiko-KI-Systeme (Kapitel III Abschnitte 1–3) wurden durch den AI Omnibus verschoben. Für viele dieser Systeme gelten die Verpflichtungen nun erst ab 2. Dezember 2027 bzw. ab 2. August 2028.
Was bedeutet das konkret in der Praxis?
- Anbieter synthetischer Inhalte (Art. 50 Abs. 2), die bereits vor dem 2. August 2026 im Verkehr waren, erhalten für die Transparenzpflicht eine Übergangsfrist bis 2. Dezember 2026 (geändert durch den AI Omnibus).
- Für Hochrisiko-Systeme bleibt mehr Vorbereitungszeit – aber die Pflichten für Konformitätsbewertung, Registrierung und Standards laufen bereits an.
Verstöße gegen Transparenzpflichten können mit Geldbußen von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden.
Richtige Klassifizierung wesentlich
Der AI Omnibus hat den Begriff „Sicherheitsbauteil“ enger gefasst. Damit gelten KI-Systeme, die ausschließlich für nicht sicherheitsrelevante Aspekte der Nutzerunterstützung, Leistungsoptimierung, Leistungseffizienz, Automatisierung oder Benutzerfreundlichkeit oder Qualitätskontrolle verwendet werden, nicht als Sicherheitsbauteile.
Fristen im Überblick behalten
Transparenzpflichten (2026) und Hochrisiko-Pflichten (2027/2028) laufen zeitlich versetzt – ein System kann beides gleichzeitig sein. Für Unternehmen wird daher die korrekte Klassifizierung ihrer KI-Anwendungen immer wichtiger.
Der FEEI begleitet die weitere Entwicklung des EU AI Acts sowie der Leitlinien und informiert seine Mitglieder über aktuelle Anforderungen.