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Industrial Accelerator Act: EU setzt neuen Impuls für Industrie

EU-Flagge weht im Himmel, symbolisiert europäische Energie- und Umweltpolitik.
Ein professionelles Porträt eines Mannes in Businesskleidung vor einer technischen Hintergrundwand.

Kristof Klikovits, BA, BSc

Energie
Umwelt & Nachhaltigkeit

klikovits@feei.at
+43/1/588 39-67

Am 4. März 2026 hat die Europäische Kommission den Industrial Accelerator Act (IAA) als ein zentrales Element des Clean Industrial Deal und der EU‑Strategie zur Stärkung der wirtschaftlichen Sicherheit präsentiert. Die neue Verordnung soll die Nachfrage nach in Europa hergestellten, kohlenstoffarmen Technologien steigern und damit die industrielle Basis der EU stärken. Ziel ist es, Produktion und Innovation gezielt zu fördern, Arbeitsplätze zu sichern und Europas wirtschaftliche Resilienz zu erhöhen.

Technologien „Made in Europe“

Der IAA verfolgt das zentrale Ziel, den Anteil der verarbeitenden Industrie am EU‑BIP bis 2035 auf mindestens 20 Prozent anzuheben. Dafür setzt die Kommission auf mehrere Säulen, die sowohl die Nachfrage nach europäischen Produkten als auch die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie steigern sollen.

Ein zentraler Baustein des Industrial Accelerator Act ist der Aufbau sogenannter Lead Markets für besonders klimafreundliche Produkte. Dafür soll in öffentlichen Ausschreibungen und Förderprogrammen künftig stärker darauf geachtet werden, wie klimaverträglich ein Produkt hergestellt wurde („low carbon“) und wie viel bzw. was davon in Europa produziert wurde („local content“). Das betrifft vor allem energieintensive Industrien wie Aluminium, Zement oder Technologien für die Energiewende. Für Stahl sieht der Vorschlag zusätzliche Anreize vor, damit Unternehmen verstärkt CO2‑arme Stahlprodukte auf den Markt bringen.

Ausländische Investitionen mit EU‑Mehrwert

Damit große Investitionen aus Drittstaaten Europas industrielle Entwicklung tatsächlich stärken, sieht der Industrial Accelerator Act klare Bedingungen vor. Bei Investitionen in strategisch sensiblen Bereichen – etwa Batterietechnologien, E‑Mobilität, Solarenergie oder kritische Rohstoffe – müssen ausländische Unternehmen bestimmte Auflagen erfüllen, wenn die Investitionen über 100 Mio. € liegen und bei dem betroffenen strategischen Sektor ein einzelnes Drittland mehr als 40% der globalen Produktionskapazität kontrolliert.

  • Ein Mindestanteil von 50 Prozent europäischen Arbeitskräften in den geförderten Tätigkeiten.
  • F&E-Ausgaben in der EU von mindestens 1 Prozent des in der EU erwirtschafteten Jahresumsatzes.
  • Verpflichtende Joint Ventures mit europäischen Unternehmen in sensiblen Bereichen.

So soll sichergestellt werden, dass Know-how, Wertschöpfung und Schlüsseltechnologien im europäischen Wirtschaftsraum verankert bleiben.

Schnellere Genehmigungen für industrielle Transformation

Wie bereits im Net Zero Industry Act setzt die Kommission auch beim IAA auf schnellere und digitalisierte Verfahren. Vorgesehen sind:

  • One‑stop‑shops für Unternehmen
  • Vollständig digitale Genehmigungsprozesse
  • Klare Maximalfristen für Projekte zur industriellen Dekarbonisierung
  • Nationale Beschleunigungszonen für industrielle Fertigung – mindestens eine pro EU‑Mitgliedstaat

Diese Maßnahmen sollen moderne Industrieprojekte einfacher, schneller und planbarer machen.

Nächste Schritte

Der Vorschlag der Kommission geht nun an Rat und Parlament. Die Verordnung wird im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren verhandelt. Das ist ein Prozess, der üblicherweise mehrere Jahre in Anspruch nimmt.

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