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Europäische Kommission veröffentlicht Binnenmarktstrategie und viertes Omnibus-Paket

Patrik Fritz, MA

Digitalisierung

fritz@feei.at
+43/1/588 39-39

Am 21. Mai hat die Europäische Kommission ihre Binnenmarktstrategie gemeinsam mit dem vierten Omnibus-Paket zur Bürokratiereduktion veröffentlicht. Sämtliche darin enthaltenen Initiativen sind bislang lediglich Vorschläge und bedürfen noch der Zustimmung durch das Europäische Parlament und den Rat. Beide Vorhaben zielen darauf ab, bestehende Hemmnisse für den Handel und die Investitionen innerhalb der EU abzubauen, KMU bei der Ausübung und Ausweitung ihrer Tätigkeiten zu unterstützen, und die Unternehmen durch die Förderung von Digitalisierung zu entlasten. Aufgrund des breiten Spektrums an Initiativen, die in beiden Vorschlägen enthalten sind, werden im Folgenden nur jene zusammengefasst, die für EEI-Unternehmen von besonderer Relevanz sind.

Binnenmarktstrategie – Abbau von Hürden

Die Strategie analysiert die gravierendsten Hürden für Unternehmen und schlägt eine Reihe von Möglichkeiten vor, wie diese beseitigt werden können.

  • Komplizierter Unternehmensaufbau und -betrieb
    • Festlegung gemeinsamer Regeln zur Erleichterung des digitalen Aufbaus von Unternehmen und ihrer Tätigkeiten im gesamten Binnenmarkt (28. Regelung für das EU-Gesellschaftsrecht)
  • Fehlende Eigenverantwortung der Mitgliedstaaten für den Binnenmarkt
    • Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten auf, einen hochrangigen Vertreter für den Binnenmarkt – einen sogenannten Sherpa – zu benennen, welcher die Anwendung der Vorschriften in allen EU-Ländern fördert
  • Übermäßig komplexe EU-Vorschriften
    • Verabschiedung von Vereinfachungs-Omnibus Paketen zur Verringerung unnötiger Belastungen, wie z. B. der digitale Omnibus zur Straffung und Vereinfachung bestimmter Elemente des digitalen Besitzstands der EU
    • Wettbewerbsfähigkeit wird bereits in der Phase der Folgenabschätzung geprüft, um die Kohärenz des Binnenmarktes zu sichern und Innovationen zu fördern
  • Lange Verzögerungen bei der Festlegung von Normen
    • Der Kommission wird die Möglichkeit eingeräumt, bei Bedarf gemeinsame Spezifikationen festzulegen (dies wird im vierten Omnibus-Paket ausführlich erläutert)
    • Überarbeitung der Normungsverordnung
  • Fragmentierte Vorschriften zu Verpackung, Kennzeichnung und Abfall
    • Implementierung des digitalen Produktpasses für digitale Etiketten und Produktkonformität
  • Veraltete Produktvorschriften und mangelnde Produktkonformität
    • Bessere Koordinierung der Zoll- und Marktaufsichtsbehörden der EU und der Mitgliedstaaten sowie mögliche Einrichtung einer EU-Marktaufsichtsbehörde
    • Schaffung eines Rechtsrahmens für wiederaufbereitete und reparierte Produkte
    • Verschärfung der Anforderungen an notifizierte Konformitätsbewertungsstellen

Viertes Omnibus-Paket

Wie bereits bei den vorherigen Omnibussen hat die Kommission auch mit dem aktuellen Omnibus-Paket das Ziel, EU-Vorschriften zu vereinfachen und bürokratische Hürden für Unternehmen – insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) – abzubauen.

  • Neue Definition für „Small Mid Caps“
    • Wenn KMU die Schwelle von 250 Beschäftigten überschreiten, werden sie nach den geltenden Vorschriften als Großunternehmen eingestuft – und sehen sich mit einem Anstieg der Befolgungspflichten konfrontiert. Dies kann das Wachstum hemmen und die Wettbewerbsfähigkeit einschränken. Um diesem Effekt entgegenzuwirken, hat die Kommission eine neue Kategorie von Unternehmen geschaffen, sogenannte Small Mid Caps (SMC). Das sind Unternehmen mit weniger als 750 Beschäftigten und einem Umsatz von bis zu 150 Mio. EUR oder einer Bilanzsumme von bis zu 129 Mio. EUR.
    • Diese SMC werden bestimmte bestehende Vorteile, die bisher nur für KMU galten, in Anspruch nehmen können. Dies umfasst folgende Verordnungen und Richtlinien:
      • Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
      • Verordnung über den Schutz vor gedumpten Einfuhren
      • Verordnung über den Schutz vor subventionierten Einfuhren
      • Verordnung über den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum
      • Handel an einem geregelten Markt zu veröffentlichen ist
      • Verordnung über Batterien und Altbatterien
      • Verordnung über fluorierte Treibhausgase
      • Richtlinie für Märkte für Finanzinstrumente
      • Richtlinie für die Resilienz kritischer Einrichtungen
    • Befreiung von der Registrierung fluorierter Treibhausgase
      • Die Kommission vereinfacht die Vorschriften für kleine Unternehmen, welche Erzeugnisse mit fluorierten Treibhausgasen ein- oder ausführen. Dies soll zur Verringerung des Verwaltungsaufwands beitragen.
    • Aufschiebung der Sorgfaltspflicht für Batterien
      • Die Kommission verschiebt die Umsetzung der Sorgfaltspflichten für Unternehmen im Rahmen der neuen Batterieverordnung um zwei Jahre, von 2025 auf 2027. Dadurch steht mehr Zeit für die Einrichtung von Prüfstellen durch Dritte zur Verfügung.
    • Vereinfachung der DSGVO-Vorschriften
      • Die Kommission verringert die Aufbewahrungspflichten für kleine und mittlere Unternehmen sowie kleine Midcap-Unternehmen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten. Dies soll den Unternehmen die Einhaltung der DSGVO erleichtern.
    • Vom Papier zum Digitalen
      • Gemäß den derzeitigen EU-Vorschriften müssen Unternehmen Konformitätserklärungen, Gebrauchsanweisungen und andere Dokumente in Papierform vorlegen. Nun soll eine digitale Einreichung ermöglicht werden.
    • Gemeinsame Spezifikationen
      • Die Kommission passt die gemeinsamen Spezifikationen so an, dass Unternehmen die Einhaltung der EU-Vorschriften auch dann nachweisen können, wenn keine harmonisierten Normen verfügbar sind.

Wir freuen uns über Ihr Feedback zu den oben genannten Vorschlägen. Bitte senden Sie dieses bis spätestens 11. Juni an fritz@feei.at

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