Verpackungsabfälle stellen in Europa eine wachsende ökologische und wirtschaftliche Herausforderung dar. 2023 erzeugte jede Person in der EU durchschnittlich 178 Kilogramm Verpackungsabfall. Ohne zusätzliche Maßnahmen wird das gesamte Verpackungsabfallaufkommen bis 2030 weiter anstiegen – verglichen zum Jahr 2018 um voraussichtlich knapp 20 Prozent, bei Kunststoffverpackungen sogar um bis zu 46 Prozent. Gleichzeitig sieht sich die Verpackungsindustrie mit unterschiedlichen nationalen Regelungen konfrontiert, die den Binnenmarkt fragmentieren und den administrativen Aufwand für Unternehmen erhöhen.
Vor diesem Hintergrund hat die EU mit der Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) einen einheitlichen Rechtsrahmen geschaffen, um Verpackungsabfälle zu reduzieren, die Kreislaufwirtschaft zu stärken und faire Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt sicherzustellen. Die konkrete Anwendung der einzelnen Bestimmungen der PPWR ist für diverse Stakeholder aber seit Annahme der PPWR oft unklar – das liegt z.B. an mangelnden Definitionen oder unklaren Auslegungsformulierungen.
Leitfaden und FAQs zur Umsetzung der PPWR
Um die praktische Anwendung der neuen Verpackungsregeln zu unterstützen und Auslegungsfragen zu klären, hat die Europäische Kommission am 30. März 2026 einen Leitfaden sowie begleitende häufig gestellte Fragen (FAQs) veröffentlicht. Diese sollen Unternehmen und Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der PPWR unterstützen und zu einer möglichst einheitlichen Anwendung beitragen.
Der von der Kommission vorgelegte Leitfaden präzisiert jene Bestimmungen der PPWR, bei denen besonderer Auslegungsbedarf besteht oder zu denen Stakeholder Unterstützung angefragt haben. Unter anderem wird klargestellt:
- wann ein Unternehmen als Hersteller bzw. Produzent im Sinne der PPWR gilt,
- welche Produkte als Verpackung einzustufen sind.
Darüber hinaus behandelt der Leitfaden zentrale Regelungsbereiche, darunter
- Beschränkungen für Einwegverpackungen,
- die Durchsetzung der PFAS‑Beschränkung bei Lebensmittelkontaktverpackungen,
- die Anwendung von Wiederverwendungszielen,
- Leitlinien zur erweiterten Herstellerverantwortung
- sowie die Pflicht zur Einführung von Pfand‑ und Rücknahmesystemen.
Die Europäische Kommission hat angekündigt, das begleitende FAQ‑Dokument bei Bedarf laufend zu aktualisieren. Der FEEI sammelt daher gerne Rückmeldungen aus der Praxis, um Anwendungsfragen oder offene Punkte gebündelt weiterzugeben.